Wegen der gesetzlichen Abschaffung des Nebenkostenprivilegs sind aktuell verstärkt Drückerkolonnen in Schleswig-Holstein unterwegs. Auch in Thüringen wird gewarnt.
Rund zwölf Millionen Mieter in Deutschland verfügen über einen Kabelfernsehanschluss, den sie vielleicht nie wollten. Oft wird der Anschluss vom Vermieter zur Verfügung gestellt und muss dann über die Nebenkosten bezahlt werden. Doch dies wird sich bald ändern: Ab Juli 2024 greift eine Gesetzesänderung: Das sogenannte „Nebenkostenprivileg“ entfällt. Mieter müssen die Pflichtzahlung dann nicht mehr leisten und haben die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob und welchen Anschluss sie möchten.
Allerdings hat diese Änderung auch unerwünschte Nebeneffekte – etwa das Auftreten von Haustürverkäufern oder Drückerkolonnen, die mit zum Teil unmoralischen oder gar kriminellen Methoden dubiose Verträge an den Mann bringen wollen, wie die Verbraucherzentralen Thüringen und Schleswig-Holstein warnen.
„Die Versuche, hier Leute mit Unsicherheiten in Verträge zu bewegen, die sie an Haustüren abschließen sollen, weil man Angst hat, kein Fernsehen schauen zu können, das wird zunehmen“, sagte Ralf Reichertz von der Verbraucherzentrale Thüringen dem MDR.
Was bei neuen Verträgen zu beachten ist
Verbraucher sollten nichts vorschnell oder unüberlegt unterschreiben, sondern das Angebot ausreichend prüfen. Außerdem empfiehlt es sich, Preise zu vergleichen.
Betroffene sollten unabhängige Fachleute fragen, ob in ihrer Wohnung mit ihrem Fernsehgerät die vorgeschlagene Empfangstechnik eingesetzt werden kann.
Wer einen Vertrag im Geschäft abschließt, hat kein Widerrufsrecht. Hier muss das Angebot also sehr gewissenhaft geprüft werden.
Niemanden in die Wohnung lassen
Reichertz gibt aber auch Tipps zum Umgang mit diesen Vertretern: „Wenn da jemand an der Haustür klingelt, sollte man ihn nie in die Wohnung reinlassen, sondern sagen: ‚Geben Sie mir die Unterlagen, ich lese sie mir durch und melde mich bei Ihnen‘.“ Ist der Vertreter nicht bereit, Unterlagen auszuhändigen, oder drängt er auf eine sofortige Entscheidung, so rät Reichertz dazu, das Gespräch zu beenden.
Die Verbraucherschützer aus Niedersachsen weisen darauf hin: „Haben Sie doch zugestimmt oder bereits unterschrieben, können Sie den Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Erhalten Sie keine Widerrufsbelehrung, erlischt Ihr Recht auf Widerruf erst zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss.“
Was bei Haustürgeschäften zu beachten ist
Öffnen Sie am besten gar nicht erst die Tür, wenn ein Vertreter unangekündigt klingelt.
Lassen Sie niemals einen Vertreter in die Wohnung, auch nicht, wenn er „nur den Kabelanschluss prüfen“ möchte.
Bei unerwünschten Werbeanrufen: Sagen Sie nicht „Ja“, geben Sie keine Daten heraus und legen Sie notfalls einfach auf.
Lassen Sie sich nicht einschüchtern, überrumpeln und einen Vertrag aufschwatzen – Sie müssen gar nichts. Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen. Stimmen Sie nichts zu, das Sie nicht verstehen.
Haben Sie doch zugestimmt oder bereits unterschrieben, können Sie den Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen (so formuliert man einen Widerruf). Erhalten Sie keine Widerrufsbelehrung, erlischt Ihr Recht auf Widerruf erst zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss.
Was sind die Alternativen zum Kabelanschluss? Das Fernsehen ist heute digital und es gibt viele Empfangsmöglichkeiten. Dazu zählen zum Beispiel DVB-T2 HD über Antenne, Satellitenfernsehen über eine Satellitenschüssel oder verschiedene Streamingdienste über das Internet.

