Der Tod eines siebenjährigen Jungen erschütterte im Herbst 2023 die Stadt Bremen. Der eigene Vater soll das Kind getötet haben – nun kommt es zum Prozess.
Im Fall der Tötung eines sieben Jahre alten Jungen aus Bremen, muss sich der Vater des Kindes nun wegen Mordes vor dem Landgericht der Hansestadt verantworten. Das teilte eine Sprecherin am Donnerstag mit. Der Prozessauftakt ist demnach auf Donnerstag, 7. März, um 9 Uhr terminiert worden.
Der 47-Jährige wird beschuldigt, in der Nacht zum 17. September seinen Sohn in einer Wohnung in der Bremer Altstadt erstochen zu haben. Wie sich später herausstellte, lebten die Eltern des Kindes getrennt. Während der mutmaßlichen Tat sei der Junge bei seinem Vater zu Besuch gewesen.
Anklage: Stiche in Brust und Kehle
Wie die Sprecherin des Landgerichts mitteilte, soll der Mann zweimal auf den Siebenjährigen eingestochen haben. Einen Stich versetzte er ihm in die Brust, einen weiteren in die Kehle, so die Anklage. Während der Tat habe das Kind geschlafen, es war somit arg- und wehrlos. Das Motiv für den mutmaßlichen Mord ist bis heute unklar.
Der Fall hatte in Bremen auch deshalb für hohen Wellen gesorgt, weil Sozialsenatorin Claudia Schilling (SPD) im Nachgang eine unabhängige externe Untersuchung der Entscheidungen des Jugendamtes angekündigt hatte. Es sollte geprüft werden, ob der Vater den Jungen überhaupt habe alleine betreuen dürfen. Kurz vor der Tat habe er Angehörige angerufen und den Mord angekündigt. Mehr dazu lesen Sie hier.
Schuldfähigkeit soll erheblich vermindert gewesen sein
Die Bürgerschaftsabgeordnete Sandra Ahrens (CDU) hatte zudem Anzeige gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamts gestellt. Ahrens sagte mehr als zwei Monate nach der Tat, der Vater des Jungen hätte keinen unbegleiteten Umgang mit seinem Sohn haben dürfen. Das Jugendamt sei dem gesetzlichen Auftrag nicht nachgekommen, das Kind zu schützen. Mehr dazu lesen Sie hier.
Für den Prozess sind zunächst fünf Verhandlungstage terminiert. Ein Urteil könnte Ende April gesprochen werden. Bei einer Verurteilung wegen Mordes droht dem Mann eine lebenslange Haft. Zum Tatzeitpunkt soll der Angeklagte an einer „schizoaffektiven/schizodepressiven Störung“ gelitten haben, wodurch er in seiner Schuldfähigkeit „erheblich vermindert“ gewesen sein soll.