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Home Nachrichten

Utz Claassen verliert gegen Carsten Maschmeyer

28. Dezember 2021
in Nachrichten

München Als Unternehmer, Supervisor und Investor ist Utz Claassen zumindest in der Bekanntheitsskala ganz oben in der deutschen Wirtschaft. Im Herbst 2020 fragte der frühere Chef von Firmen wie Sartorius oder EnBW sogar zusammen mit Ralph Guise-Rübe, Präsident des Landgerichts Hannover, ob der deutsche Rechtsstaat vor dem Zusammenbruch stehe: „Überlastet, überfordert, überrannt“ lautete der Titel ihres Buches.

Inzwischen könnte sich der 58-Jährige selbst fragen, inwieweit er persönlich zu dieser Überlastung beiträgt. Seit Jahren leistet er sich einen juristischen Mehrfrontenkrieg gegen seinen einstigen Hannoveraner Heimatfreund Carsten Maschmeyer, der inzwischen vor allem als Investor der Begin-up-Fernsehshow „Die Höhle der Löwen“ für Furore sorgt.

Vor dem Landgericht München I aber hat Claassen nun in zwei von ihm angestrengten Verfahren nun empfindliche Niederlagen erlitten: Die Klagen auf Schadensersatz in Höhe von mehr als sechs Millionen Euro wurden abgewiesen. Diese Runde in der Enviornment der Alphamänner fiel an Maschmeyer.

Es geht um Interna und Interessen rund um die noch kleine Medizintechnikfirma Syntellix aus Hannover, die viel größere Pläne hat, etwa einen Börsengang in Singapur. Geschäftszweck ist der Verkauf von Magnesium-Knochenschrauben, die sich nach der Operation auflösen. Auch Maschmeyer glaubte einst an diese Spezialschrauben, wurde mit mehr als 42 Prozent Großaktionär der von Claassen beherrschten Firma. Doch man zerstritt sich, Maschmeyer verkaufte seine Aktien Ende 2016 an den damaligen Aufsichtsratschef Claassen.

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Die dabei vereinbarte „Wohlverhaltensverpflichtung“ sah Claassen in der Folgezeit wiederholt verletzt. Er kritisierte eine angebliche „Marodisierungskampagne“ Maschmeyers. Das Münchener Gericht jedoch wollte dem Rechtsstaatsexperten da in keiner Weise folgen, wie das Urteil vom Dienstag in Sachen Syntellix gegen Maschmeyers MM Familie KG klarmacht.

„Prinz Karneval“ conflict zulässig

Beispielsweise sei es durch das Grundgesetz gedeckt, dass die Maschmeyer-Seite abwechselnd den Syntellix-Macher Claassen und den Vorstand Thomas Mayer als „Prinz Karneval“ bezeichnet hat – nachdem die Firma sich sowohl selbst eine Kapitalerhöhung organisierte als auch den seinerzeitigen spanischen Fußball-Zweitligisten Actual Mallorca mit 100.000 Euro für Sponsoring bediente. Claassen conflict in dem Klub Aufsichtsratschef.

Die Causa Karneval sei als Meinungsäußerung von Artikel fünf des Grundgesetzes geschützt, führen die Richter hier aus, Kritik dürfe „auch pointiert, polemisch und überspitzt erfolgen“. Das Bild des „Prinz Karneval“ nehme Bezug auf die Gepflogenheiten gerade im Rheinland, „wo der Karnevalsprinz bei Umzügen sehr freigiebig Karamellbonbons und andere Süßigkeiten in die am Straßenrand stehende Menschenmenge wirft“.

Eine solche Freigebigkeit mit der Verwendung knapper finanzieller Mittel sei durch Maschmeyers Anwalt als Aktionärsvertreter kritisiert worden – er hatte ausgeführt, dass die Actual-Mallorca-Summe 2015 ein Fünftel bis ein Sechstel des gesamten Syntellix-Jahresumsatzes ausgemacht habe.

In diesem Geiste argumentiert das Gericht an vielen Stellen. Fußball als „Pastime des Aufsichtsratsvorsitzenden“? Ein Orakeln über dessen „Standing des Gehirns“? „Schmutzige Geschäfte“ auf Mallorca?

Alles von Artikel fünf Grundgesetz gedeckt. Auch stelle eine Strafanzeige gegen Claassen in Sachen Actual Mallorca keine Pflichtverletzung da. In einigen von Claassen inkriminierten Presseartikeln sahen die Richter eine zulässige Verdachtsberichterstattung. Und zu Maschmeyers Interviewaussagen, wonach es rund um Claassen Enttäuschungen, kein Vertrauen und das Gefühl gegeben habe, hintergangen worden zu sein, heißt es im Urteil nur: „zulässige Meinungsäußerung“. 

Bereits am 21. Oktober hatte das Landgericht München I eine Schadensersatzklage von Claassen und Syntellix abgewiesen, diesmal gegen Maschmeyer persönlich. Hier ging es darum, dass der ausgestiegene Aktionär angeblich Vertragsinterna an „Focus On-line“ und den Sender NTV weitergegeben und behauptet habe, Claassen habe ihn betrogen und schulde ihm einen zweistelligen Millionenbetrag – könne aber nicht zahlen, was nur in persönlicher Insolvenz enden könne.

Claassen bestreitet strikt solche Anschuldigungen. Das Gericht sieht hierzu zum einen die Geschäfte von Syntellix nicht negativ berührt, zum anderen habe Maschmeyer die beanstandete Äußerung so gar nicht getätigt.

Weiteres Verfahren steht an

Im Dauerstreit zwischen den einstigen Gefährten aus Hannover liegt das Hauptaugenmerk wohl bald wieder auf einem Verfahren in ihrer Heimatstadt. Es hat einige Monate lang geruht, womöglich mit Blick auf die juristischen Auseinandersetzungen in München. Die Prozesse in der bayerischen Landeshauptstadt hätten wie ein „Ablenkungsmanöver“ gewirkt, befand Maschmeyers Anwalt Christian Schertz, was Claassen bestreitet. Einen konkreten Termin für das Verfahren in Hannover gibt es noch nicht.

Dort kämpft Maschmeyers MM Familien KG vor dem Landgericht um Ansprüche aus dem Aktienkaufvertrag gegen Claassen. Der Vorwurf lautet, der Syntellix-Chef habe Maschmeyer nicht, anders als verabredet, am Gewinn aus dem Weiterverkauf eines Teils seiner alten Aktien beteiligt. Eingangs werden in der Stufenklage vier Millionen Euro gefordert, was sich auf 16 Millionen Euro steigern könne, so die Maschmeyer-Seite. Das seien „Hirngespinste“, hat Classen hierzu erklärt.

Claassen will trotz der Niederlagen in München weiterkämpfen. Ein Syntellix-Sprecher erklärt: „Wir halten das Urteil nach erster Durchsicht für sachlich und rechtlich falsch sowie grob rechtsfehlerhaft. Insofern wird die Syntellix AG selbstverständlich in Berufung gehen.“

Die letzte Pressemitteilung des Unternehmens datiert aus dem Oktober. Damals erhielt Syntellix in Indien die Lizenz für fünf verschiedene Produktfamilien, laut Claassen der „größte und wichtigste Erfolg der Unternehmensgeschichte“. Die Homepage führt aus, dass die eigene „zukunftsweisende und weltweit einzigartige Technologie“ auch 2021 wieder mehr Patienten glücklicher gemacht habe.

Und ein paar Tage vor Weihnachten verabschiedete sich das Unternehmen schließlich mit dem Wunsch, es möge für alle „Schneeflocken, Weihnachtssterne, Gesundheit und Harmonie“ geben. In der Beziehung zu Carsten Maschmeyer kann davon keine Rede sein.

Mehr: „Mir conflict klar, das endet nicht als Completely satisfied Finish“ – Carsten Maschmeyer und sein Arzt über den Tiefpunkt seiner Karriere

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