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Home Finanzen

Urlaubsentgelt oder Urlaubsgeld? Das ist der Unterschied

22. Juli 2025
in Finanzen

Finanzen im Urlaub

Urlaubsentgelt vs. Urlaubsgeld: Was Sie wissen müssen


22.07.2025 – 13:49 UhrLesedauer: 2 Min.

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Urlaubsgeld: Der Betrag wird von den jeweiligen Arbeitgebern freiwillig gezahlt. (Quelle: Monika Skolimowska/dpa/dpa-bilder)

Urlaubsentgelt oder doch Urlaubsgeld? Die wenigsten Arbeitnehmer kennen den Unterschied, dabei ist er von Bedeutung.

Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat Anspruch auf Urlaub. In dieser Zeit nimmt er keine Arbeitsaufgaben wahr, sondern erholt sich. Bezahlter Urlaub ist im Bundesurlaubsgesetz geregelt. Urlaubsgelder zahlen die Firmen eigenständig. Woran sich die Zahlungen außerdem unterscheiden.

Machen Arbeitnehmer in Deutschland Urlaub, wird ihnen weiterhin Lohn gezahlt. Der Anspruch auf dieses Urlaubsentgelt ergibt sich aus § 1 des Bundesurlaubsgesetzes (BurlG). Die Höhe des Urlaubsentgeltes wird auf der Basis des durchschnittlichen Verdienstes der letzten 13 Wochen ermittelt. Schwankt der Verdienst, wird das Gehalt der vergangenen zwölf Monate zugrunde gelegt.

Ein voller Anspruch auf das Urlaubsentgelt kann laut § 4 BurlG erst nach einer Betriebszugehörigkeit von einem halben Jahr geltend gemacht werden. Einen anteiligen Anspruch verdienen sich Beschäftigte bereits ab dem ersten Arbeitstag in der neuen Firma. Keinen Anspruch auf die Leistung haben Arbeitnehmer, wenn frühere Arbeitgeber bereits Urlaubsentgelt gewährt haben.

Die Höhe, Berechnung und Auszahlungsmodalitäten des Urlaubsentgelts sind in § 11 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt.

Der größte Unterschied zwischen Urlaubsgeld und Urlaubsentgelt ist: Urlaubsgeld wird von den jeweiligen Arbeitgebern freiwillig gezahlt. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch darauf. Die Sonderzahlung steht dem Arbeitnehmer zur freien Verfügung und ist in keiner Weise an das Urlaubsentgelt gebunden. Beschäftigte können also sowohl Urlaubsentgelt als auch Urlaubsgeld erhalten.

Ob Urlaubsgeld gezahlt wird und in welcher Höhe, kann im Tarifvertrag oder direkt im Arbeitsvertrag vereinbart werden. Urlaubsgeld wird häufig, als Pedant zum Weihnachtsgeld, als einmalige Zahlung gewährt und dann gemeinhin als 14. Monatsgehalt bezeichnet. Einige Firmen gewähren die Sonderzahlung auch als tägliche Vergütung und in halber Höhe des Arbeitsentgeltes.

Verdient ein Arbeitnehmer zum Beispiel 90 Euro brutto täglich, bekommt er 90 Euro Urlaubsentgelt und 45 Euro Urlaubsgeld.

Wurden Urlaubstage nicht voll in Anspruch genommen, wird eine Urlaubsabgeltung gezahlt. Der Arbeitnehmer bekommt dann Geld statt Urlaub. Urlaubsabgeltungen sind während des regulären Arbeitsverhältnisses nicht die Regel. Arbeitgeber dürfen zum Beispiel nicht den Urlaub abgelten und dem Arbeitnehmer die Urlaubstage aufgrund hoher Auftragslage verwehren.

Wurde während des Arbeitsverhältnisses eine Urlaubsabgeltung gezahlt, bleibt der Urlaubsanspruch weiterhin bestehen. Ob eine Rückzahlung der Urlaubsabgeltung erfolgen muss, bleibt eine Einzelfallentscheidung.

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