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Home Leben

Urlauber sind genervt – aber machen es trotzdem

13. Juli 2025
in Leben

Umfrage zeigt

Liegen reservieren nervt Urlauber – aber viele machen es trotzdem


13.07.2025 – 12:02 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Den besten Platz sichern: Eine Person legt ein Handtuch auf eine Poolliege. (Quelle: IMAGO/Martin Wagner/imago)

Viele Urlauber ärgern sich über das Reservieren von Poolliegen mit Handtüchern. Trotzdem machen es viele, wie eine aktuelle Umfrage zeigt.

Früh aufstehen, Handtuch schnappen, Liege reservieren: Für viele Urlauber gehört dieses Ritual längst zur Routine. Dabei ist genau dieses Verhalten eines der größten Ärgernisse unter Reisenden.

Eine neue Umfrage im Auftrag von HolidayCheck, über die die „Bild“-Zeitung berichtet, zeigt: Viele Hotelgäste nervt das Reservieren – sie machen aber trotzdem mit. Warum ist das so? Und dürfen Hotels das eigentlich verbieten?

Laut der aktuellen Umfrage hat jeder Vierte schon einmal eine Liege am Pool mit dem Handtuch reserviert – obwohl sie genau dieses Verhalten eigentlich stört. Drei von fünf Urlaubern gaben an, dass sie sich durch das frühe Besetzen der Poolliegen frustriert fühlen. 71 Prozent halten das Verhalten sogar für „typisch deutsch“.

Um dem Handtuch-Krieg Herr zu werden, haben viele Hotels die Regel eingeführt, dass Liegen nicht länger als 30 Minuten ungenutzt reserviert werden dürfen. Doch diese Regel ist nicht immer eine Garantie dafür, dass man die Liegen dann tatsächlich nutzen kann. Das zeigt ein Fall, der vor dem Amtsgericht Hannover verhandelt wurde.

Die Folge: Sie konnten die Liegen am Pool kaum nutzen. Weil die Hotelleitung trotz Hausordnung untätig blieb, klagte der Urlauber vor dem Amtsgericht Hannover – und bekam teilweise recht. Das Gericht sprach ihm eine Reisepreisminderung von 15 Prozent des Tagesreisepreises ab dem Zeitpunkt der ersten Beschwerde zu. Insgesamt wurden 322,77 Euro der ursprünglich 5.260 Euro teuren Pauschalreise erstattet.

Zur Begründung erklärte das Gericht: Eine Pauschalreise könne mangelhaft sein, wenn ein Hotel zu wenige Liegen zur Verfügung stelle – oder nicht einschreite, wenn diese über längere Zeit blockiert werden, ohne genutzt zu werden. Der Veranstalter hatte sich darauf berufen, es habe sich lediglich um einen „friedlichen Wettlauf um die besten Plätze“ gehandelt. Das überzeugte das Gericht jedoch nicht.

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