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Totschlag an Obdachlosen: Jugendliche zu Haft verurteilt

24. Februar 2024
in Panorama

Erst konsumierten sie Drogen auf dem Gelände eines Kindergartens, dann stachen sie zu. Nun wurden die drei Jugendlichen wegen Totschlags verurteilt.

Nach dem gewaltsamen Tod eines Obdachlosen im Kreis Lippe in Nordrhein-Westfalen hat das Detmolder Landgericht drei Jugendliche zu mehreren Jahren Haft verurteilt. Die drei heute 15-Jährigen wurden wegen Totschlags zu Jugendstrafen zwischen fünf und sechseinhalb Jahren verurteilt, wie ein Gerichtssprecher am Freitag sagte. Die Anklage warf den Jugendlichen vor, den Mann getötet und ihre Tat gefilmt zu haben.

Demnach kam das Gericht zu der Feststellung, dass einer der Angeklagten mit einem Messer auf den 47-jährigen Obdachlosen eingestochen hatte. Der Angeklagte erhielt eine Jugendstrafe von sechseinhalb Jahren. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Jugendstrafe von siebeneinhalb Jahren gefordert, die Verteidigung beantragte nicht mehr als sechs Jahre.

Die zwei weiteren Angeklagten müssen sich dem Gericht zufolge die Tat zurechnen lassen, weil ihnen bekannt gewesen war, dass der Haupttäter ein Messer dabei hatte und sie die Tat billigten. Sie wurden zu jeweils fünf Jahren Jugendstrafe verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte für beide sechs Jahre beantragt, die Verteidigung forderte drei Jahre sowie zweieinhalb Jahre wegen gefährlicher Körperverletzung.

Drogenkonsum auf Kindergartengelände

Laut den Anklagevorwürfen hatten die Jugendlichen am Abend des 25. Oktobers vergangenen Jahres auf dem Gelände eines Kindergartens in Horn-Bad Meinberg im Kreis Lippe Drogen und Alkohol konsumiert. Dort trafen sie zufällig auf den 47-jährigen Obdachlosen. Die Jugendlichen sollen auf den Mann eingeschlagen haben, einer der Angeklagten stach demnach mit einem Messer zu.

Die Tat soll einer der Jugendlichen mit einem Handy gefilmt haben. Im Anschluss entfernten sich die Jugendlichen. Der Mann starb noch vor Ort an seinen Stichverletzungen. Der Prozess fand wegen des jugendlichen Alters der Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

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