Wenn die Großeltern sterben, hilft den Enkelkindern eine Auszeit von der Arbeit, um Zeit für Trauer zu haben und Formalitäten erledigen zu können.
Oma oder Opa zu verlieren, ist oft eine schmerzhafte und traurige Erfahrung, die viele im Laufe ihres Lebens machen müssen. Dabei benötigen die Enkelkinder Zeit, um ihre Trauer zu bewältigen, sich um Erbangelegenheiten zu kümmern und die Beerdigung zu organisieren. Doch gibt es dafür Sonderurlaub vom Arbeitgeber?
Rahmenbedingungen für Sonderurlaub
Der Sonderurlaub ist eine besondere Form des Urlaubs, der nicht zur Erholung des Arbeitnehmers dient. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch §616 kann Sonderurlaub im Fall von „außergewöhnlichen Ereignissen“ gewährt werden, auf die der Arbeitnehmer keinen Einfluss hat.
Außerdem gehört zu den grundsätzlichen Bedingungen für Sonderurlaub, dass sich das Arbeitsverhältnis „im Vollzug“ befinden muss. Das bedeutet, dass Personen, die zum Beispiel im Erholungsurlaub oder in Elternzeit sind, keinen Sonderurlaub beantragen können, weil sie zu diesem Zeitpunkt ohnehin keine Arbeitsleistung erbringen.
Was gilt beim Tod der Großeltern?
Es gibt einige Ereignisse, bei denen die allermeisten Arbeitgeber Sonderurlaub gewähren. Dazu zählen zum Beispiel die eigene Hochzeit oder die Geburt eines Kindes. Traurige Gründe, um Sonderurlaub zu beantragen, sind Todesfälle von Familienangehörigen. Dafür stehen Angestellten in der Regel eine Lohnfortzahlung und Freistellung im Rahmen des Sonderurlaubs von zwei Tagen zu.
Beachten Sie dabei, dass die meisten Arbeitgeber Sonderurlaub nur beim Tod von Verwandten ersten Grades genehmigen. Dazu zählen Ehepartner, die eigenen Eltern oder die eigenen Kinder. Beim Tod der Großmutter oder des Großvaters können Enkelkinder also nicht zwangsläufig mit Sonderurlaub rechnen, da nur eine Verwandtschaft zweiten Grades besteht.
Alternativen zum Sonderurlaub beim Tod der Großeltern
Sollte Ihr Arbeitgeber Ihnen daher keinen Sonderurlaub für die Beerdigung oder die Trauerbewältigung gewähren, können Sie diese drei Alternativen nutzen:
- Nehmen Sie sich reguläre Urlaubstage.
- Bitten Sie Ihren Arbeitgeber um eine unbezahlte Freistellung.
- Lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt krankschreiben, wenn Sie mehr Zeit brauchen, um den Todesfall zu verarbeiten.
Sinnvoll ist es in jedem Fall, das direkte Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen, sei es über Ihren Chef oder die Personalabteilung. Detaillierte Regelungen zu Sonderurlaub finden Sie zudem häufig in Ihrem Arbeitsvertrag oder in betrieblichen Vereinbarungen.