Ein Mann täuschte seinen eigenen Tod auf der Ostsee vor und flog damit auf. Nun hat das Landgericht Kiel den 56-Jährigen und seine Frau zum zweiten Mal verurteilt – zu härteren Strafen.
Wegen des Vortäuschens seines Todes auf der Ostsee hat das Landgericht Kiel einen 56-Jährigen wegen versuchten Versicherungsbetruges in 14 Fällen zu drei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Die mitangeklagte Frau wurde vom Gericht am Mittwoch zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.
Es handele sich um Gesamtfreiheitsstrafen unter Einbeziehung von Bewährungsstrafen aus einem ersten Prozess gegen das Paar, sagte der Vorsitzende Richter Johann Kümmel bei der Urteilsbegründung. Mehrere Schreiben belegten die Absicht der Angeklagten, „bei möglichst vielen Versicherungen so schnell wie möglich an ihr Geld zu kommen“.
Tod durch Bootsunglück vorgetäuscht
Das Ehepaar soll im Oktober 2019 den Tod des Mannes durch ein Bootsunglück in der Kieler Bucht vorgetäuscht haben, um so gut vier Millionen Euro von Lebens- und Unfallversicherungen ausgezahlt zu bekommen. Nach der Tat versteckte sich der Angeklagte monatelang zunächst in Hamburg, später im niedersächsischen Schwarmstedt. Dort fanden ihn im Mai 2020 schließlich Spezialkräfte der Polizei. Im Schein einer Taschenlampe blitzte sein Ehering auf, als sich der Mann hinter Kisten versteckte.
Die Staatsanwaltschaft hatte in der vergangenen Woche für den Angeklagten wegen gemeinschaftlichen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugsversuchs in 13 Fällen eine Gesamtfreiheitsstrafe unter Einbeziehung der Bewährungsstrafe aus dem ersten Prozess von drei Jahren und zwei Monaten, für die Frau eine Strafe von zwei Jahren auf Bewährung gefordert. Die Verteidiger beantragten für beide Angeklagten Freisprüche. Zuvor hatten der Mann und auch die Frau über ihre Anwälte Geständnisse verlesen lassen.
Polizei wurde schnell misstrauisch
In dem Prozess ging es nicht mehr um die eigentliche Schuldfrage. Das Kieler Landgericht hatte das Paar im Februar 2021 bereits wegen versuchten Betrugs einer Unfallversicherung zu Bewährungsstrafen von einem Jahr und neun Monaten beziehungsweise einem Jahr verurteilt. Diese Entscheidungen sind rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof in Leipzig hob die Freisprüche in 13 anderen Fällen von versuchtem Betrug anderer Versicherungen jedoch auf. Darüber musste das Gericht in Schleswig-Holstein nun erneut entscheiden.
Drei Tage nach dem Geschehen im Herbst 2019 hatte die Frau ihren Mann als vermisst gemeldet. Doch die Polizei wurde schnell misstrauisch. Am gefundenen Boot stellte ein Gutachter Manipulationen fest, die es hatten sinken lassen. Anders als vom Angeklagten zunächst angenommen, reichte den Lebensversicherungen die Todesmeldung nicht aus. Sie wollten auch eine Sterbeurkunde oder Bestätigung seines Todes vom Amtsgericht. Das aber dauert mindestens sechs Monate. Zur Auszahlung der 13 Risiko-Lebens- und Unfallversicherungen kam es nicht.