Anschlag auf israelische Botschaft geplant
Terrorverdacht: IS-Anhänger war ausreisepflichtiger Asylbewerber
21.10.2024 – 22:16 UhrLesedauer: 3 Min.
Der Mann, der einen Anschlag auf die israelische Botschaft in Berlin geplant haben soll, war schon länger ausreisepflichtig. Nun gibt es Kritik gegen den Landkreis Barnim. Der hält dagegen.
Im Umgang mit dem wegen mutmaßlicher Anschlagspläne gegen die israelische Botschaft in Berlin festgenommenen Mann sieht Brandenburgs Innenministerium Versäumnisse beim Landkreis Barnim. Der in Bernau bei Berlin festgenommene mutmaßliche IS-Anhänger sei bereits seit September 2023 aufgrund eines abgelehnten Asylantrages vollziehbar ausreisepflichtig, erklärte eine Sprecherin des Innenministeriums.
Der brandenburgischen Zentralen Ausländerbehörde (ZABH) als zuständige Behörde für Rückführungen sei er allerdings erst im Juli 2024 vom Landkreis Barnim als vollziehbar ausreisepflichtig gemeldet worden.
Landkreis: Rücküberführung nach Libyen „aussichtslos“
Ein Sprecher des Landkreises teilte der Deutschen Presse-Agentur dazu mit: „Eine Einzelmeldung an die Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg (ZABH) war nicht vorgesehen und ist zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgt.“ Das liege unter anderem daran, dass eine Rücküberführung nach Libyen bereits damals als „aussichtslos“ bewertet worden sei.
„Im vorliegenden Fall kommt erschwerend hinzu, dass die in Rede stehende Person nicht im Besitz eines gültigen Passdokumentes ist“, sagte der Sprecher. Deswegen habe er im November eine Duldung erhalten, die eine Abschiebung vorübergehend verhindert. Nach dpa-Informationen hatte der Libyer deutschen Behörden lediglich eine Ausweiskopie vorgelegt.
Für die Vorbereitung und Durchführung von Abschiebungen sei außerdem seit Mai dieses Jahres nicht mehr der Landkreis, sondern das ZABH zuständig. „Verfahrensfehler seitens der Ausländerbehörde des Landkreises Barnim können wir im vorliegenden Fall nicht erkennen“, betonte der Sprecher.
Der mutmaßliche Anhänger der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) war am Samstagabend festgenommen worden. Nach den Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft soll er einen Anschlag mit Schusswaffen auf die israelische Botschaft in Berlin geplant haben. Er ist inzwischen in Untersuchungshaft.
Gegen die Ablehnung seines Asylantrages soll der Mann, der wohl mit einem Touristenvisum über Malta nach Europa gekommen war, nach dpa-Informationen nicht geklagt haben.
Er soll nach Informationen der „Bild“-Zeitung im November 2022 nach Deutschland eingereist sein. Im Januar 2023 habe der Libyer Asyl beantragt, was acht Monate später abgelehnt worden sei.
Bei den bisherigen Durchsuchungen soll keine Waffe gefunden worden sein. Vor seiner Festnahme war der Libyer den deutschen Sicherheitsbehörden nicht als Extremist aufgefallen.
Da er laut bisher vorliegender Informationen des brandenburgischen Innenministeriums auch keine Straftaten begangen hatte, wurde seine mögliche Ausreise nicht mit der hohen Priorität vorangetrieben, die bei islamistischen „Gefährdern“ und Schwerkriminellen üblich ist.
„Grundsätzlich sind Rückführungen nach Libyen aktuell nicht möglich, zumal die internationalen Flugverbindungen dorthin eingestellt wurden“, sagte eine Sprecherin des Brandenburger Innenministeriums. Rückführungen auf freiwilliger Basis seien aber möglich.
Für Libyen gilt bundesweit kein genereller Abschiebestopp. Abschiebungen dorthin gelten allerdings als schwierig, weil es in dem nordafrikanischen Land nur teilweise funktionierende staatliche Strukturen gibt. Seit Jahren wurde aus Deutschland niemand nach Libyen abgeschoben.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) teilt auf seiner Website mit, freiwillige Ausreisen nach Syrien sowie nach Jemen, Libyen, Eritrea und Afghanistan würden aktuell nicht über das entsprechende Bundesprogramm abgewickelt.
Für Rückkehrende in diese Herkunftsländer bestehe jedoch gegebenenfalls die Möglichkeit, die Ausreise von einer anderen Stelle, etwa der Ausländerbehörde, organisieren und fördern zu lassen. Das Bundesamt beteilige sich in solchen Fällen im Rahmen einer Refinanzierung anteilig an den Kosten der freiwilligen Ausreise, sofern diese durch die Bundesländer gefördert wird.