Düsseldorf Der Süßstoff Aspartam ist weitverbreitet – in Light-Getränken genauso wie in zuckerfreien Kaugummis, kalorienarmen Joghurts, Desserts oder Süßigkeiten. Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) der Weltgesundheitsorganisation WHO hat den weißen Zusatzstoff am Freitag als „möglicherweise krebserregend“ für den Menschen eingestuft. Seit zwei Wochen hatten Spekulationen darüber bereits Lebensmittelhersteller und Verbraucher weltweit in Aufruhr versetzt.
Am Freitag stellte die WHO zugleich klar, es gebe keine überzeugende Evidenz, dass Aspartam nach dem Konsum schädliche Wirkungen habe. Zu diesem Schluss kam der Sachverständigenausschuss für Lebensmittelzusatzstoffe (Jecfa). Dieser darf – anders als die Krebsforscher der IARC – Risikoabschätzungen auf Grundlage des tatsächlichen Konsums treffen und Gesundheitsempfehlungen aussprechen.
Der Ausschuss bestätigte die empfohlene tägliche Maximaldosis von bis zu 40 Milligramm Aspartam pro Kilo Körpergewicht. Um diesen Wert zu überschreiten, müsste ein 70 Kilo schwerer Erwachsener mehr als neun bis 14 Dosen Diät-Softdrinks am Tag trinken.
Die Einstufung der IARC könnte für Süßwaren- und Getränkehersteller allerdings rechtliche Folgen haben. In den USA sind Klassifizierungen von Gesundheitsbehörden wie der IARC regelmäßig Grundlage für Produkthaftungsklagen. Zuletzt hat dies die Bayer AG schmerzhaft zu spüren bekommen: Die Beilegung der Klagen in den USA wegen angeblicher Gesundheitsgefahren durch den Unkrautvernichter Glyphosat hat den Konzern bisher schon mehr als zehn Milliarden Euro gekostet.
200 Mal süßer als Zucker
Aspartam war 1965 vom amerikanischen Chemiker James Schlatter zufällig entdeckt worden. Als er auf der Suche nach einem Medikament gegen Magengeschwüre mit Aminosäuren experimentierte, bemerkte er den süßen Geschmack. Das weiße Pulver hat fast so viele Kalorien wie Zucker, ist aber 200 Mal süßer. 1981 kam der Süßstoff in den USA auf den Markt. Er wurde auch unter dem Namen Nutrasweet bekannt. In Deutschland ist Aspartam seit 1990 zugelassen, erkennbar an der E-Nummer 951.
Immer wieder stand Aspartam im Verdacht, gesundheitsschädigend zu sein. Zuletzt hatte eine französische Studie 2022 künstliche Süßstoffe – insbesondere Aspartam und Acesulfam-K, mit einem erhöhten Krebsrisiko in Verbindung gebracht. Untersucht wurden mehr als 100.000 Franzosen über einen Zeitraum von knapp acht Jahren. Die Studie ist jedoch nicht unumstritten.
Die Krebsforscher der IARC stellten nun eine „begrenzte Evidenz“ für die krebserregende Wirkung von Aspartam beim Menschen fest – bezogen auf das hepatozelluläre Karzinom, eine Form von Leberkrebs. Diese Einschätzung basiert auf drei Studien, die jedoch einen nicht eindeutigen Zusammenhang zwischen dem Konsum künstlich gesüßter Getränke und dem Leberkrebsrisiko ermittelten. Der IARC ruft nun zu weiteren wissenschaftlichen Studien auf.
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Der Internationale Süßstoff-Verband ISA reagierte erleichtert und begrüßte die Entscheidung der WHO-Sachverständigen, an der Tageshöchstdosis für Aspartam festzuhalten. „Mehr als 90 Lebensmittelsicherheitsbehörden auf der ganzen Welt erklären Aspartam für sicher, darunter auch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, die die bisher umfassendste Sicherheitsbewertung von Aspartam durchgeführt hat“, so ISA-Generalsekretärin Frances Hunt-Wood.
Jede dritte Flasche Coke in Deutschland mit Süßstoff
Der globale Markt für Süßstoffe soll bis 2028 von zuletzt 7,2 auf 9,7 Milliarden Dollar wachsen, prognostiziert Marktforscher Market Data Forecast. Die Umsätze mit kalorienfreien oder -reduzierten Getränken und Snacks liegen aber um ein Vielfaches höher. Beispielsweise ist jede dritte verkaufte Flasche Coke in Deutschland eine zuckerfreie Variante, die auch Aspartam enthält. Zum Vergleich: Ein Liter Coke Classic enthält hierzulande 36 Würfelzucker. Der weltgrößte Getränkekonzern Coca-Cola wollte sich auf Anfrage nicht zur Einstufung von Aspartam als „möglicherweise krebserregend“ äußern und verwies auf den Süßstoffverband ISA.
Der Internationale Rat der Getränkeverbände betonte: „Aspartam stellt laut IARC keine größere Gefahr für Verbraucher dar als Aloe Vera.“ Auch der Extrakt aus Aloe Vera-Blättern wird als „möglicherweise krebserregend“ eingestuft. Studien hätten gezeigt, dass dieser bei Ratten Krebs verursacht, er wurde aber nicht am Menschen untersucht, stellt Verena Katzke klar, Leiterin der AG Ernährungsepidemiologie des Deutschen Krebsforschungszentrums.
Mehr als 100.000 Klagen gegen Glyphosat
Getränke- und Lebensmittelhersteller, die Aspartam verwenden, müssen Einstufungen der IARC durchaus Ernst nehmen. Glyphosat war 2015 eine Stufe höher als Aspartam als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft worden. Das gab den Anstoß für mehrere große US-Kanzleien, Produkthaftungsklagen vorzubereiten und Glyphosatnutzer mit Krebserkrankung als Kläger anzuwerben. Nach den ersten Prozessen im Jahr 2018 und 2019 sah sich Bayer mit mehr als 100.000 Klagen konfrontiert.
In den Prozessen war für die Klägeranwälte die IARC-Einstufung zentral für die Beweisführung: Der von Bayer übernommene Monsanto-Konzern soll von eine Krebsgefahr durch Glyphosat gewusst habe, aber nicht auf dem Produktlabel darauf hingewiesen habe. Bayer hat dies stets zurückgewiesen und auf die Unbedenklichkeitseinstufungen durch staatliche Prüfungsbehörden wie der amerikanischen EPA oder der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA hingewiesen.
Doch die Einstufung der IARC zog als Argument bei den Laienjurys in der US-Prozessen. Nach drei verlorenen Verfahren ließ sich Bayer auf eine außergerichtliche Beilegung der Klagen ein, die bis heute nicht abgeschlossen ist.
Das Süßungsmittel Aspartam wird von der IARC eine Stufe unter Glyphosat eingestuft – also als „möglicherweise krebserregend“. Doch laut Branchen- und Unternehmenskreisen haben sich amerikanische Süßwarenhersteller in den vergangenen Wochen schon bei Bayer erkundigt, wie die Auseinandersetzung mit der IARC und den Anwälten ablief – aus Furcht, dass auch sie ins Visier der Produkthaftungsklagen geraten könnten.
Kritik an Einstufungen der IARC
Die Kritik am Vorgehen der IARC schwelt bereits länger und dürfte durch das Aspartam weiter befeuert werden. Tatsächlich sieht die WHO selbst kein Krebsrisiko durch Glyphosat. Die IARC stuft Stoffe nur wegen ihrer grundsätzlichen potenziellen Krebsgefahr ein – unabhängig davon, in welchen Mengen sie genutzt werden. Deswegen gilt rotes Fleisch als „wahrscheinlich krebserregend“.
Die großen Prüfungsbehörden hingegen verfolgen einen risiko-orientierten Ansatz und bewerten die Gefahren mit Blick auf die in der Praxis verwendeten Mengen: So sei der normale Konsum von rotem Fleisch nicht gefährlich.
Bei Aspartam rufen Ernährungswissenschaftler zu Besonnenheit auf. „Es bleibt zu hoffen, dass die Einstufung Konsumenten nicht dazu bringt, von Süßstoffen auf Zucker umzusteigen“, meint Stefan Kabisch, Studienarzt am Deutschen Zentrum für Diabetesforschung der Berliner Charité.
Für Zucker sei deutlich klarer belegt, dass er neben Karies auch Adipositas und Typ-2-Diabetes fördert und somit zum Krebsrisiko beitrage, so der Mediziner. Ein Umstieg von Süßstoffen auf Zucker würde sicherlich Krankheitsrisiken verstärken.
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