Berlin Die im Wahlkampf von nicht wenigen Parteien versprochene Steuerentlastung wird es nicht geben – 2022 nicht und laut Koalitionsvertrag auch im weiteren Verlauf der neuen Legislatur wohl nicht.
Doch deshalb bleibt im Steuerrecht keineswegs alles so, wie es ist. Zum einen werden auch 2022 turnusgemäß bestimmte steuerliche Eckwerte angepasst, zum anderen hat die Große Koalition noch einige Änderungen auf den Weg gebracht. Und schließlich laufen Corona-Sonderregeln zumindest nach bisherigem Stand sukzessive aus.
Wie in jedem Jahr steigt auch 2022 der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer. Die ersten 9948 Euro, die ein Steuerpflichtiger verdient, bleiben somit steuerfrei. Das sind 204 Euro mehr als noch in diesem Jahr.
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