Da es sich um einen technisch komplexen Vorgang handelt, hatten die Abgeordneten das Bundesfinanzministerium (BMF) um eine Evaluierung des Gesetzes nach einiger Zeit gebeten. Die hat das BMF nun erstellt und dem Finanzausschuss übermittelt. Der Bericht liegt dem Handelsblatt vor.
Dabei geht es um das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG). Damit sollte schon Ende 2019 die Marktmacht von Apple beschnitten und für einen fairen Wettbewerb zwischen Finanzdienstleistern wie Banken auf der einen Seite und Tech-Unternehmen wie Apple auf der anderen gesorgt werden. Da dieser erste Versuch nicht den gewünschten Erfolg hatte, folgte im Sommer 2021 die Nachschärfung der Vorschriften durch die Große Koalition.
Das Gesetz habe „einen Beitrag zur Verbesserung des Zugangs zu technischen Infrastrukturen geleistet“, schreibt das Finanzministerium in seiner Bewertung. Das BMF schlägt deshalb vor, „derzeit keine Rechtsänderung am ZAG vorzunehmen“.
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Die neue Ampelkoalition will even an dem Gesetz festhalten. „Mit der Regelung wurde eine Grundlage für mehr Wettbewerb im Zahlungsverkehr erreicht, die auch wegweisende Entwicklungen in der EU angestoßen hat und die wir begrüßen“, sagt der finanzpolitische Sprecher der FDP, Markus Herbrand.
Es sei ganz entscheidend, dass man dieses Marktsegment für alle Beteiligten honest ausgestalte. „Zugleich ist die Entwicklung gespickt mit komplexen technischen Fragen, die bis in das Herz von Geschäftsmodellen hineinreichen und bei den anstehenden Beratungen ganz genau beobachtet werden müssen.“
Apple Pay ist 2014 in den USA gestartet und seit Ende 2018 auch in Deutschland verfügbar. Die Datenübertragung an den Kassenterminals läuft per NFC-Technik. Apple Pay ist derzeit der einzige NFC-basierte Bezahldienst, der auf iPhones und anderen Apple-Geräten funktioniert.
NFC steht für Close to Subject Communication und wird auch als kontaktlose Datenübertragung bezeichnet. Inzwischen wird Apple Pay vom Großteil der deutschen Geldhäuser unterstützt, die aber zuvor über die Nutzung mit Apple verhandeln mussten.
Inwieweit die Gesetzesverschärfung dazu geführt hat, dass Zahlungsdienstleister wie Banken die Schnittstelle besser nutzen können, ist aber unklar. Konkrete Zahlen gibt es dazu im Bericht des BMF nicht.
Der Bundesverband der Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), der die Gesetzesverschärfung begrüßt hatte, teilt dazu mit: „Uns ist nicht bekannt, wer bei Systemunternehmen Anträge gestellt hat.“ Man nehme gleichwohl wahr, „dass es Interesse an dieser gesetzlichen Möglichkeit zur Antragsstellung gibt, das auch über die nationalen Grenzen hinausgeht“.
Das BMF nennt noch einen Vorteil: Die Verhandlungsposition zwischen den Zahlungsdienstleistern und den Systemkonzernen wie Apple habe sich durch das Gesetz verbessert. „Verhandlungen mit Systemunternehmen dürften damit unter anderen Rahmenbedingungen geführt werden“, heißt es im Bericht.
Apple wollte sich zum BMF-Bericht nicht äußern, betonte aber, dass es an seiner früheren Kritik festhält. Der Konzern sieht die Freigabe der Schnittstelle als Sicherheitsrisiko und den Datenschutz dadurch gefährdet.
Das Finanzministerium hält das ZAG hingegen für ein Vorbild in der EU. Brüssel arbeitet derzeit an neuen Regeln für digitale Märkte, dem sogenannten Digital Markets Act (DMA). „ZAG warfare vermutlich einer von mehreren Auslösern, dass die EU-Kommission im Dezember 2020 den Vorschlag eines entsprechenden Zugangsanspruchs im Rahmen des DMA vorgelegt hat“, schreibt das Finanzministerium. „Die Norm hat damit einen Beitrag zur Verbesserung von fairen Marktbedingungen und (digitalem) Wettbewerb auf europäischer Ebene geleistet.“
Die Volksbanken und Raiffeisenbanken sehen das ähnlich und begrüßen die Bestrebungen der EU: „Um einen fairen und transparenten Binnenmarkt zu gewährleisten, braucht es dem ZAG entsprechende Regelungen auch für die Europäische Union.“
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