Grundsteuererklärungen sollten am besten digital eingereicht werden – doch selbst dann klappt nicht unbedingt alles.
(Foto: DigitalVision/Getty Images)
Frankfurt Die große Mehrheit von fast 90 Prozent der deutschen Grundstückeigentümer hat inzwischen ihre Grundsteuererklärung abgegeben. Die restlichen Eigentümer werden derzeit unter Androhung von Schätzungen und Verspätungszuschlägen von bis zu 25.000 Euro an die Abgabe erinnert. Doch solch unangenehme Post vom Finanzamt erhalten nicht nur die Trödler.
Immobilieneigentümer in ganz Deutschland finden aktuell vermehrt Mahnungen oder Erinnerungsschreiben ihrer Finanzämter im Briefkasten, obwohl sie ihre Grundsteuererklärungen bereits abgegeben haben. Das beobachten sowohl der Bund für Steuerzahler als auch das Portal „Lama“ zum Management der Grundsteuer. Der Grund für die Irrläufer sind technische Unzulänglichkeiten der Finanzämter.
So bleiben eingegangene Erklärungen unbearbeitet liegen, und die Erinnerungsschreiben oder Mahnungen werden automatisch verschickt. In anderen Fällen liegt die Erklärung vor, aber das Aktenzeichen ist nicht korrekt oder es werden fälschlicherweise Pächter oder Alteigentümer angeschrieben. Das Handelsblatt zeigt auf, wie Betroffene in verschiedenen Fällen reagieren müssen, wenn sie eine falsche Mahnung bekommen.
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