Berlin Nach der Videoschalte der Gesundheitsminister von Bund und Ländern zur Coronabekämpfung blieben am Montagabend mehr Fragen als Antworten. Mit dem drohenden Chaos bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, einem möglichen Mangel an PCR-Exams und dem Ärger um den gekürzten Genesenenstatus berieten die Ressortchefs über eine lange Agenda.
Im Ergebnis wollen Bund und Länder nun unter anderem, dass der Anspruch auf PCR-Exams für alle Menschen bestehen bleibt. Dies warfare überraschend, da die hochwertigen Exams ursprünglich vor allem im Gesundheitswesen zum Einsatz kommen sollten für den Fall, dass diese knapp werden. So hatten es Bund und Länder bei ihrem Coronagipfel vergangene Woche beschlossen.
Nun heißt es, dass PCR-Exams in diesen Bereichen vorrangig zum Einsatz kommen sollen, sich alle anderen aber weiterhin damit testen lassen können. Der Bund müsse nun eine neue Testverordnung erarbeiten – idealerweise noch in dieser Woche, sagte Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) am Montag nach der Videoschalte. Im Element müssen aber noch viele Fragen geklärt werden.
Offen ist beispielsweise, wie die Labore Exams von Menschen aus dem Gesundheitswesen von jenen unterscheiden können, die nicht unter die Priorisierung fallen. Dafür wäre es etwa nötig, auch die Berufsgruppe beim Testen zu erfassen – ähnlich, wie dies zu Beginn der Impfkampagne mit Bescheinigungen durch den Arbeitgeber geregelt wurde.
Prime-Jobs des Tages
Jetzt die besten Jobs finden und
per E-Mail benachrichtigt werden.
Offen ist auch, ob und wann künftig ein Antigen-Schnelltest ausreicht, um eine Infektion nachzuweisen. Es müsse geprüft werden, ob bei einem vorliegenden Antigen-Schnelltest ohne Symptome auf einen Bestätigungs-PCR-Take a look at verzichtet werden kann, heißt es in dem Beschluss der Gesundheitsminister. „Stattdessen sollte eine Nachtestung mit einem zweiten überwachten Antigentest eines anderen Fabrikats erfolgen.“ Unklar ist in diesem Fall, wie Erkrankte ihre Infektion auch ohne PCR-Take a look at nachweisen.
Kontrolle der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ungeklärt
Dieser Nachweis ist wichtig, um etwa den Genesenenstatus zu erhalten. „Rechtsfolgen zum Beispiel für den Genesenennachweis oder Quarantänenachweise sind zu beachten“, heißt es dazu nur in dem Beschluss. Der Nachweis ist auch deswegen wichtig, weil ihn die Labore an die Gesundheitsämter melden, was wiederum in die Infektionsstatistik des Robert Koch-Instituts einfließt. Reicht künftig für bestimmte Gruppen auch ein Schnelltest für den Infektionsnachweis, müssten möglicherweise auch alle Schnelltest-Zentren an die Meldewege angeschlossen werden.
Auf eine Rückkehr zum Genesenenstatus auf sechs Monate konnten sich die Gesundheitsminister am Montag nicht verständigen. Ein Antrag Bayerns, den Genesenenstatus von aktuell drei auf sechs Monate wieder zu verlängern, lehnten die Ressortchefs ab. Lauterbach hatte laut Grimm-Benne in der Schalte bekräftigt, dass die Verkürzung des Genesenenstatus auf Grundlage wissenschaftlicher Ergebnisse erfolgt sei.
Über Lockerungen der Coronamaßnahmen hätten die Gesundheitsminister am Montag nicht beraten, sagte Grimm-Benne. Öffnungsperspektiven seien feste Absicht, diese könne man jedoch erst nach dem Höhepunkt der Omikron-Welle Mitte Februar eröffnen.
Viele offene Fragen gibt es auch noch bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, die ab dem 15. März gilt. Die Gesundheitsämter sehen sich nicht in der Lage, diese angemessen zu kontrollieren.
Gesundheitsminister der Länder drängen auf bundeseinheitliches Vorgehen
Man rechne damit, dass im Schnitt bei fünf bis zehn Prozent der Beschäftigten kein eindeutiger Nachweis oder kein vollständiger Impfschutz vorliege und eine Meldung an das Gesundheitsamt erfolge, sagte Elke Bruns-Philipps vom Bundesverband der Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes, der „Rheinischen Submit“. „Das ist eine erhebliche Belastung mit der Prüfung jedes Einzelfalls, wie es jetzt vorgesehen ist, die die Gesundheitsämter nicht zeitnah bewältigen können.“
Die Gesundheitsminister der Länder rufen das Bundesgesundheitsministerium in einem weiteren Beschluss deswegen dazu auf, „alle offenen Vollzugsfragen“ im Sinne eines bundeseinheitlichen Vorgehens abzustimmen. Dazu zählten Ausnahmen, die Anhörung von betroffenen Beschäftigten sowie die „Artwork und Geltungsdauer der Sanktionen sowie die Frage einheitlicher Kontrollen“. Nötig sei auch ein „abgestuftes Verfahren“ aus Bußgeldern und einem Tätigkeitsverbot.
Das von Bundestag und Bundesrat im Dezember beschlossene Gesetz legt fest, dass Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Pflegeheimen und Kliniken bis 15. März nachweisen müssen, dass sie gegen Corona geimpft oder von einer Infektion genesen sind – oder ein Attest vorlegen müssen, dass sie nicht geimpft werden können. Arbeitgeber müssen die Gesundheitsämter informieren, wenn dies nicht geschieht. Diese müssen dann jeden Einzelfall unter die Lupe nehmen.
Mehr: Scholz verfehlt sein Impfziel deutlich
Mit Agenturmaterial