Die staatlich angeordnete Rettungsaktion hat nun ein juristisches Nachspiel.
(Foto: Reuters)
Zürich Gläubiger der Credit Suisse wehren sich gegen die von der Schweizer Finanzaufsicht verordnete Zwangsabschreibung bestimmter Nachranganleihen. Die Kanzlei Quinn Emanuel hat im Auftrag von Investoren Beschwerde gegen eine Verfügung der Finma vom 19. März eingereicht, mit dem der Wert sogenannter AT1-Anleihen auf null abgeschrieben wurde.
Darin fordern die Investoren die Finma auf, die entsprechende Verfügung zurückzunehmen. Thomas Werlen geschäftsführender Partner von Quinn Emanuel in der Schweiz, sagt; „Der Entscheid der Finma untergräbt das internationale Vertrauen in die Rechtssicherheit und Verlässlichkeit des Schweizer Finanzplatzes.“
Ziel sei es, die Entscheidung der Finanzaufsicht zu korrigieren. „Dies ist nicht nur im Interesse unserer Kunden, sondern stärkt auch die Position der Schweiz als wichtige Jurisdiktion im globalen Finanzsystem“. Die Credit Suisse soll demnach die Abschreibung widerrufen und ihren Verpflichtungen, etwa Zinszahlungen, wieder nachkommen. Die Finma wollte sich zu einzelnen Beschwerden nicht äußern.
Jetzt weiterlesen
Erhalten Sie Zugriff zu diesem und jedem weiteren Artikel im
Web und in unserer App für 4 Wochen kostenlos.
Weiter
Jetzt weiterlesen
Erhalten Sie Zugriff zu diesem und jedem weiteren Artikel im
Web und in unserer App.
Weiter