Mit der Versteigerung seiner eigenen Haut sorgte Wolfgang Flatz zuletzt für Aufsehen. Nun steht der Künstler vor Gericht. Es geht um sein ehemaliges Atelier auf der Praterinsel.
Der bekannte Münchner Performance-Künstler Wolfgang Flatz muss sich derzeit vor dem Münchner Landgericht verantworten. Der Grund: Der Eigentümer der Praterinsel – die Terrena Dr. Brunner AG – hat den 71-Jährigen verklagt, weil dieser sein dortiges Atelier nach der Räumung im Jahr 2022 nicht in den ursprünglichen Zustand zurückgesetzt hatte. Zunächst berichtete die „Abendzeitung“.
Anfang der 1990er-Jahre hatte Flatz in einer ehemaligen Lkw-Garage sein Studio eingerichtet. Nach und nach baute er diese weiter aus, installierte erst eine Toilette und eine kleine Küche, später machte er das darüberliegende Stockwerk zu seiner Wohnung. Alles in Absprache mit dem damaligen, inzwischen verstorbenen Eigentümer Dieter Bock, behauptet er am Montag vor dem Landgericht. „Wenn du das bezahlst, kannst du es machen“, habe dieser zu ihm laut der „AZ“ gesagt. Kosten: rund 50.000 Mark.
Streit köchelt bereits seit Jahren
Nachdem die Terrena Dr. Brunner AG ihm 2018 gekündigt hatte, kam es schon einmal zu einem Rechtsstreit. Denn so einfach wollte sich Flatz damals nicht vertreiben lassen. Die Situation eskalierte. Gesellschafter Urs Brunner stellte ihm 2021 zunächst Strom und Wasser ab, verriegelte zudem das Eingangstor zu Flatz Atelier, für welches dieser bei Bock keine Miete hatte zahlen müssen. Ein Jahr später bestätigte das Oberlandesgericht schließlich das Räumungsurteil.
Doch dass Flatz auszieht, reicht Brunner offenbar nicht. Der 71-Jährige soll die Räumlichkeiten in ihren Ursprungszustand versetzen; Toilette, Küche – alles muss wieder raus. Brunner fordert daher 16.500 Euro von dem gebürtigen Österreicher. Laut der Vorsitzenden Richterin sei die entscheidende Frage nun, ob mit Voreigentümer Bock ein ausdrücklicher Verzicht auf den Rückbau vereinbart wurde. Das sei so gewesen, behauptete Flatz laut der „AZ“. Das hatte auch eine ehemalige Veranstaltungsbetreuerin der Praterinsel so in Erinnerung.
Pikantes Detail könnte für Wendung sorgen
Das Problem an der Sache: Es liegen keine schriftlichen Belege vor, weshalb die Richterin beiden Parteien vorschlug, sich auf einen Vergleich zu einigen. Wozu der Künstler jedoch nicht bereit ist. Er gab stattdessen ein pikantes Detail preis, welches für eine ganz andere Bewertung der Situation führen könnte. Er wisse, dass Brunner das Gebäude abreißen lassen will, erklärte er. Die Forderung zum Rückbau sei daher „doppelter Irrsinn“.
Wie die Richterin erklärte, gebe es eine Rechtssprechung, dass man nicht zum Rückbau verpflichtet sei, wenn ein Abriss geplant ist. Der Anwalt der Terrena Dr. Brunner AG wollte sich dazu am Montag vor Gericht nicht äußern. Er hat nun laut „AZ“ bis Anfang März für eine Stellungnahme Zeit. Am 8. April will die Richterin dann ihre Entscheidung verkünden.
Flatz versteigert seine eigene Haut
Flatz hatte erst vor wenigen Wochen für Aufsehen gesorgt. Weil er nicht möchte, dass seine Tattoos nach seinem Tod einfach verrotten, bot er seine eigene Haut beim Londoner Auktionshaus Christies unter dem Titel „To Risk One’s Own Skin“ zum Verkauf an. Doch aus der Versteigerung in der Münchner Pinakothek wurde nichts.
Ein Schweizer Sammler kam den Bietern zuvor und erwarb vorab alle 13 Tattoos, die Teil des Werkes von Flatz sind. Nach dessen Tod erhält der Schweizer die abgetrennten und präparierten Hautstücke, welche er dann in einen Platzhalter, eine lebensgroße Schwarz-weiß-Fotografie von Flatz‘ Körperteilen mit farbig hervorgehobenen Tattoo-Stellen, einsetzen kann.