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Stiftung Warentest entzieht Siegel: Diese Produkte betroffen

5. März 2025
in Leben

Zwei Beispiele

Stiftung Warentest entzieht Warentest-Siegel


05.03.2025 – 11:45 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Logo von Stiftung Warentest: Die Verbraucherorganisation führt Nachkontrollen durch. (Quelle: Christoph Soeder/dpa)

Stiftung Warentest hat bei Nachkontrollen Schwächen in früher ausgezeichneten Produkten entdeckt. Wer nun ohne das begehrte Testsiegel auskommen muss.

Produkte mit dem Siegel der Stiftung Warentest sind bei Verbrauchern gefragt. Das Siegel kennzeichnet, dass das Produkt als „sehr gut“ oder „gut“ bewertet wurde, und bietet damit einen zusätzlichen Kaufanreiz. So sind auch die Hersteller erfreut, wenn sie die begehrte Auszeichnung auf ihre Produkte drucken dürfen.

Die Freude ist jedoch zeitlich begrenzt. Denn die Stiftung Warentest führt immer wieder Nachtests durch und überprüft, ob das Qualitätsurteil noch Bestand hat. Werden dabei Veränderungen hinsichtlich prüfrelevanter Merkmale festgestellt, entziehen die Verbraucherschützer das Siegel. So geschehen bei folgenden Produkten:

Stiftung Warentest überprüfte Funktürschlösser zahlreicher Hersteller. Es erhielt zunächst die Note 2,4. Zwei Jahre später wurde jedoch eine Sicherheitslücke im Türschloss entdeckt. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik erklärte, dass Kriminelle diese ausnutzen könnten, um sich Zugang zum Türschloss und damit zur Wohnung zu verschaffen. Die Stiftung Warentest zog daraufhin das Qualitätsurteil zurück. Außerdem empfehlen die Verbraucherschützer, das Funktürschloss auszubauen.

Neben Produkten zeichnet Stiftung Warentest auch Dienstleistungen aus – darunter Wechselservices für Gastarife. Im Gegensatz zu Vergleichsportalen übernehmen diese Dienstleister den kompletten Tarifwechsel und betreuen den Kunden auch danach.

Diesen Service des Unternehmens Remind.me hatte Stiftung Warentest als „empfehlenswert“ eingestuft. Doch inzwischen hat das Unternehmen sein Angebot hinsichtlich prüfrelevanter Merkmale verändert, erklärt Stiftung Warentest. Das Unternehmen schließt nun „Haushalte von der weiteren Betreuung aus, die mit dem vorgenommenen Tarifwechsel nicht einverstanden sind und ihr Widerrufsrecht nutzen“, so die Begründung. Das ist insbesondere für Bestandskunden von Remind.me von Nachteil.

Bestandskunden erfahren erst nach einem Tarifwechsel von der Umstellung. Wer dann eigenständig beim Anbieter kündigt, muss sich später selbst um einen neuen Tarif kümmern, da der alte Vertrag bereits von Remind.me gekündigt wurde. Remind.me hilft hier also nicht weiter.

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