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Home Finanzen

Steuererklärung bald einfacher? Experten raten zu Arbeitstagepauschale

15. Mai 2025
in Finanzen

Kaum ein Steuersystem ist so komplex wie das deutsche. Der Wissenschaftliche Beirat des Finanzministeriums macht nun Vorschläge, wie sich das ändern lässt.

Die Einkommensteuer könnte deutlich einfacher sein – und damit auch die Steuererklärung. Das ist das Ergebnis des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesfinanzministerium (BMF), der an diesem Donnerstag sein Gutachten „Vereinfachte Einkommensbesteuerung“ veröffentlicht hat. Die Experten schlagen unter anderem vor, den bisher geltenden Arbeitnehmerpauschbetrag vollständig zu streichen und durch eine neue sogenannte Arbeitstagepauschale zu ersetzen.

Die neue Arbeitstagepauschale soll verschiedene bestehende Abzüge zusammenfassen: etwa die Entfernungspauschale, die Homeoffice-Pauschale sowie den Abzug für das häusliche Arbeitszimmer. Damit entfiele künftig die Notwendigkeit, genaue Kilometer oder einzelne Homeoffice-Tage zu dokumentieren – ein Punkt, den der Beirat ausdrücklich kritisiert: Die Zahl der Arbeitstage sei für die Steuerbehörden schwer überprüfbar, was Falschangaben begünstige.

Die Arbeitstagepauschale würde pauschal pro tatsächlich geleistetem Arbeitstag gewährt. Wie hoch dieser Betrag ausfallen könnte, lässt das Gutachten offen. Um Härten für Fernpendler zu vermeiden, schlägt der Beirat jedoch eine Öffnungsklausel vor: Wer einen langen Arbeitsweg hat, soll unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin höhere Fahrtkosten absetzen dürfen.

Kern der Reformidee ist auch die Abschaffung des Arbeitnehmerpauschbetrags. Dieser wird bislang ohne Einzelnachweis automatisch bei der Einkommensteuer berücksichtigt (derzeit 1.230 Euro jährlich). Nach Ansicht der Gutachter führt dieses System jedoch zu unnötigem Verwaltungsaufwand und Verwirrung: Viele Steuerpflichtige geben auch dann Werbungskosten an, wenn sie unterhalb der Pauschale bleiben – was letztlich keinen steuerlichen Vorteil bringt, aber Zeit und Nerven kostet.

Stattdessen soll die Arbeitstagepauschale digital integriert werden – etwa direkt im Lohnsteuerabzug. Das könnte dazu führen, dass viele Arbeitnehmer künftig gar keine Steuererklärung mehr abgeben müssten, sofern keine außergewöhnlich hohen Kosten vorliegen. Fort- und Weiterbildungskosten sollten jedoch weiter in vollem Umfang als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Auch sollte der Gesetzgeber prüfen, welche anderen Werbungskosten absetzbar bleiben sollen. Lesen Sie hier, welche Werbungskosten Arbeitnehmer derzeit angeben können.

Der Wissenschaftliche Beirat arbeitet unabhängig und ehrenamtlich. Seine Empfehlungen spiegeln nicht zwangsläufig die Position des Bundesfinanzministeriums wider, sondern sollen zur öffentlichen Diskussion beitragen.

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