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Stellantis ruft Autos von Opel, Peugeot und Co. in die Werkstatt

3. Juli 2025
in Auto

Opel, Peugeot und andere betroffen

Riesen-Rückruf bei Stellantis – das steckt dahinter


Aktualisiert am 03.07.2025 – 11:16 UhrLesedauer: 1 Min.

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Opel Grandland X: Auch das beliebte SUV war mit dem vom Rückruf betroffenen Motor erhältlich. (Quelle: Herstellerfoto)

Stellantis ruft in Deutschland 141.700 Fahrzeuge in die Werkstätten. Der Grund ist seit Längerem bekannt – nun bietet der Konzern eine Sonderkulanz an.

Stellantis reagiert auf ein seit Jahren bekanntes Problem bei einem seiner meistverkauften Dieselmotoren: Der Konzern ruft in Deutschland freiwillig rund 141.700 Fahrzeuge der Marken Peugeot, Citroën, Opel/Vauxhall, DS Automobiles und Fiat zurück. Der Grund: Die Nockenwellenkette im 1,5-BlueHDi-Dieselmotor, der zwischen Oktober 2017 und Januar 2023 gebaut wurde, kann frühzeitig verschleißen.

Betroffene Fahrzeuge können im schlimmsten Fall einen kapitalen Motorschaden erleiden, falls die Kette reißt. Ein erster Hinweis auf einen Defekt können ungewöhnliche Motorgeräusche sein.

Deshalb werden die betroffenen Nockenwellenketten vorsorglich ausgetauscht. Im Rahmen einer Sonderregelung übernimmt der Hersteller alle Teile- und Arbeitskosten. Außerdem wird die Garantie für den Motor gleichzeitig auf bis zu zehn Jahre oder 240.000 Kilometer verlängert, sofern Wartung und Diagnose gemäß den Herstellerempfehlungen erfolgt sind.

Auch wer sein Fahrzeug bereits zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 30. Juni 2025 in einer autorisierten Werkstatt hat reparieren lassen, kann eine Erstattung der Kosten beantragen. Dafür hat Stellantis eine Onlineplattform eingerichtet, die über die Webseite der jeweiligen Konzernmarken erreichbar ist.

Der Rückruf startet gestaffelt. Zunächst werden ältere Fahrzeuge überprüft, weil hier das Risiko eines Schadens am größten ist. Die Halter sollen ab Mitte Juli direkt per Brief oder E-Mail informiert werden.

Um Anspruch auf die kostenlose Reparatur oder Rückerstattung zu haben, müssen die Arbeiten in einer Fachwerkstatt des Konzerns erledigt werden. Freie Werkstätten sind von der Sonderkulanz ausgenommen.

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