Der Jahreswechsel steht kurz bevor. Angesichts der Anschlagspläne auf den Kölner Dom hat die Stadt das Böllerverbot noch einmal ausgeweitet.
Im Bereich zwischen Rhein und einschließlich Ringen ist das Abfeuern von pyrotechnischen Gegenständen mit ausschließlicher Knallwirkung am 31. Dezember und 1. Januar, untersagt. Zu den verbotenen Gegenständen gehören beispielsweise Silvesterknaller und Böller, wie es weiter heißt.
Im Umfeld des Doms ist am 31. Dezember ab 18 Uhr bis 1. Januar, 5 Uhr, das Mitführen von Pyrotechnik jeder Art verboten. Dazu zählen zum Beispiel Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln, Raketen, bengalische Feuer und Rauchpulver.
Zuwiderhandlungen können mit Geldbußen von bis zu 200 Euro geahndet werden, wobei das Sprengstoffgesetz sogar Strafen von bis zu 50.000 Euro ermöglicht.
Stadt Köln: Feuerwerksraketen gestattet
Stadtdirektorin Andrea Blome betonte: „Mit der Ausweisung dieser großflächigen Böllerverbotszone reagiert die Stadt Köln auf Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, die sich in den vergangenen Jahren über den Lärm, aber auch die in der dicht bebauten Innenstadt besonders hohe Feinstaubbelastung an Silvester beklagten“.
Zudem wolle die Stadt durch die neue Regelung Polizistinnen und Polizisten sowie Ordnungs- und Rettungskräfte besser schützen. Einsatzkräfte wurden in der vergangenen Silvesternacht in anderen Großstädten mit Böllern beworfen und dadurch verletzt, so Blome weiter.