Die Stadt Essen hat Konsequenzen aus den Vorfällen auf einer Altenessener Sportanlage im Mai gezogen. Künftig soll auf allen städtischen Sportstätten ein Waffenverbot gelten.
Auf Sportanlagen in Essen soll es künftig ein Messerverbot geben. Diese Entscheidung hat der Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe jetzt getroffen. Auch das Mitführen von allen anderen Waffen wird dann untersagt sein.
„Das Führen von Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Waffengesetz ist auf städtischen Sportstätten verboten. Dies gilt nicht für Einsatzkräfte von Polizei- und Ordnungsbehörden sowie beauftragten Sicherheitsdiensten im Einsatzfall. Darüber hinaus ist das Führen aller Art von Messern und das Werfen mit Gegenständen aller Art – außer mit Sportgeräten zu den bestimmungsgemäßen Zwecken – auf städtischen Sportstätten verboten“, heißt es im neuen Teil der Satzung, der von den Politikern vorgeschlagen wurde.
Auch die körperliche Misshandlung einer anderen Person, deren gesundheitliche Schädigung sowie die Nötigung, Beleidigung sowie Diskriminierung anderer werden dort explizit als Verbot aufgeführt. Bei Verstößen droht demnach ein Bußgeld in Höhe von 5 bis 1000 Euro.
Die anstehende Satzungsänderung ist eine Konsequenz aus der Massenschlägerei in Altenessen im Mai. Am Rande eines Kreisligaspiels auf der Sportanlage Bäuminghausstraße hatte es jagdähnliche Szenen gegeben. Es war es zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung gekommen, an der etwa 60 Personen beteiligt gewesen waren.
Bei den Ausschreitungen war ein Zuschauer von den Tätern attackiert worden – wahrscheinlich mit einem Messer. Zudem war mindestens ein Schuss gefallen. Das Kreisligaspiel war daraufhin abgebrochen worden. Bei späteren kriminaltechnischen Untersuchungen hatten die Beamten eine Patronenhülse gefunden. Hintergrund der Attacke soll eine Auseinandersetzung im Clan-Milieu gewesen sein.