Der Thüringer AfD-Politiker Björn Höcke soll einen verbotenen Spruch erneut verwendet haben. Verhandelt werden soll das am Landgericht Halle.
Die Staatsanwaltschaft Halle hat eine weitere Anklage gegen den Thüringer AfD-Fraktionschef Björn Höcke erhoben. Ihm werde das Verwenden von Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation zur Last gelegt, teilte die Staatsanwaltschaft mit.
Höcke soll die verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP „Alles für Deutschland!“ bei einer Veranstaltung der AfD in Gera im Dezember erneut verwendet haben. Die SA war die paramilitärische Kampforganisation der NSDAP. Dabei soll Höcke als Redner den Angaben zufolge den ersten Teil der Losung „Alles für“ selbst ausgesprochen und das Publikum durch Gesten animiert haben, „Deutschland“ zu rufen. „Der Angeschuldigte hat sich bislang nicht zur Sache eingelassen“, hieß es.
Die Staatsanwaltschaft hat beantragt, das Verfahren zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung mit einem bereits beim Landgericht Halle anhängigen Verfahren zu verbinden. Weil er den Spruch bereits Ende Mai 2021 in einer Rede in Merseburg in Sachsen-Anhalt genutzt haben soll, hatte die Staatsanwaltschaft Halle Anklage erhoben. Ab Mitte April muss sich Höcke vor dem Landgericht in Halle verantworten.
Der Verfassungsschutz in Thüringen stuft Höcke als Rechtsextremisten ein. In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gilt die AfD als gesichert rechtsextrem. Höcke soll bei der Thüringer Landtagswahl am 1. September als Spitzenkandidat für die AfD ins Rennen gehen.