Immer wieder gibt es Verwirrung und Irrtümer um die Spielstraße und ihre besonderen Regeln. Das mag daran liegen, dass es solche Straßen gar nicht gibt. Aber was gilt dann?
Ist das Parken in der Spielstraße erlaubt? Die Frage ist nicht ganz einfach zu beantworten. Denn den Begriff der Spielstraße gibt es in der Straßenverkehrsordnung (StVO) überhaupt nicht. Stattdessen werden verschiedene Verkehrszeichen häufig missverstanden und als Beschilderung einer Spielstraße gedeutet. Hier erfahren Sie, welche Regeln gelten.
Weißer Kreis mit rotem Rand, darunter ein spielendes Kind: Die Kombination dieser beiden Schilder verstehen viele Autofahrer als den Beginn einer Spielstraße.
In eine solche Straße einzufahren, ist gemäß Zeichen 250 verboten. Das gilt nicht nur für den Durchgangsverkehr, sondern auch für Anlieger. Und daraus ergibt sich, dass hier natürlich auch niemand parken darf. Allerdings ist die Kombination dieser beiden Schilder sehr selten zu finden.
Häufiger zu finden sind zwei andere Schilder. Sie zeigen ebenfalls unter anderem ein spielendes Kind, kennzeichnen aber einen verkehrsberuhigten Bereich, in dem besondere Regeln gelten. Oftmals wird er ebenfalls als Spielstraße angesehen.
Der Grund: Fußgänger dürfen diese Straße in voller Breite nutzen, demnach können hier auch Kinder spielen.
Der wichtigste Unterschied: Hier dürfen Autos und Motorräder fahren – und auch parken. Allerdings nur auf Flächen, die dafür vorgesehen und entsprechend gekennzeichnet sind. Sonst winkt ein Verwarngeld in Höhe von zehn Euro (bei Behinderung anderer: 15 Euro). Wenn Sie mehr als drei Stunden lang falsch parken, verdoppelt sich die jeweilige Buße. Das Halten hingegen ist überall erlaubt.
Und es gibt einige weitere Besonderheiten im verkehrsberuhigten Bereich: Fußgänger und Fahrende sind hier gleichberechtigt. Deshalb ist hier höchstens Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Da es dafür keine genaue Definition gibt, gilt ein Tempo von sieben km/h als guter Richtwert. Fußgänger dürfen weder behindert, noch gefährdet werden. Notfalls müssen Fahrende also warten.
Innerhalb einer verkehrsberuhigten Zone gilt übrigens die Rechts-vor-Links-Regel. Wer die Zone verlässt, muss aber immer dem querenden Verkehr den Vorrang lassen.