Das spanische Parlament hat dafür gestimmt, den Begriff „Behinderte“ zu streichen und durch „Personen mit einer Behinderung“ zu ersetzen.
Es ist eine Veränderung, die von Menschen mit Behinderungen in Spanien seit langem gefordert wird.
Am Donnerstag stimmte das Parlament zum dritten Mal in der Geschichte des Landes für eine Verfassungsänderung. Spanische Abgeordnete werden den Wortlaut in Artikel 49 ändern, indem sie den Begriff „behindert“ streichen und ihn durch „Menschen mit Behinderungen“ ersetzen. Der Änderungsantrag fügte außerdem hinzu, dass „öffentliche Verwaltungen eine Politik verfolgen werden, die die vollständige Autonomie und soziale Eingliederung von Menschen mit Behinderungen gewährleistet.“
Die beiden größten Parteien, die regierende Sozialistische Partei und die konservative Oppositionspartei Volkspartei, stimmten der Änderung in einem seltenen Moment des Konsenses zu.
Eine wichtige semantische Änderung
Der Änderungsantrag wurde mit Ausnahme der rechtsextremen Vox-Partei auch von allen anderen im Plenum vertretenen kleineren Parteien unterstützt. Es wurde mit 312 zu 32 Stimmen angenommen. Es erforderte die Unterstützung von drei Fünfteln der Unterkammer des Parlaments und muss mit der gleichen Mehrheit auch vom Senat angenommen werden.
„Heute ist ein großartiger Tag für unsere Demokratie“, sagte der spanische Ministerpräsident Pedro Sánchez, der im Namen des Landes um Vergebung dafür bat, dass die Änderung so lange gedauert habe.
„Wir begleichen eine moralische Schuld, die wir gegenüber über vier Millionen unserer Mitbürger hatten“, sagte er.
Die Verwendung des Begriffs „behindert“ ist in vielen Sprachen weitgehend abwertend, reduziert eine Person auf diesen Zustand und kann sowohl respektlos als auch entmenschlichend sein. Bei „Menschen mit Behinderungen“ hingegen steht die Identität der Person an erster Stelle, die zufällig an einer Krankheit leidet.
Dritte Änderung seit 1978
An der spanischen Verfassung von 1978, die die Rückkehr zur Demokratie nach der Diktatur von General Francisco Franco markierte, wurden bisher nur zwei Änderungen vorgenommen.
Die erste Änderung im Jahr 1992 ermöglichte es Bürgern anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, bei Kommunalwahlen zu kandidieren. Die zweite Maßnahme im Jahr 2011 bestand darin, die EU-Vorschriften zu öffentlichen Defiziten inmitten der Schuldenkrise der Eurozone einzuhalten.
Spaniens Sozialisten und Konservative waren äußerst zurückhaltend gegenüber einer Änderung der Verfassung, weil sie befürchteten, dass kleinere Parteien den Prozess nutzen könnten, um tiefgreifendere Änderungen an der konstitutionellen Monarchie vorzunehmen oder den separatistischen Bestrebungen der Regionen Katalonien und Baskenland zu helfen.
Ein Beispiel ist die Reihenfolge der königlichen Thronfolge, die vom erstgeborenen männlichen Erben des Monarchen auf nur das erstgeborene Kind umstellt. Trotz eines breiten Konsenses haben die spanischen Gesetzgeber keinen glaubwürdigen Versuch unternommen, die Regelung in der Verfassung zu ändern, da sie befürchten, dass republikanische linke Parteien auf ein Referendum über die Zukunft der Monarchie drängen könnten.
Die derzeitige Thronfolgerin ist Prinzessin Leonor, die älteste der beiden Töchter von König Felipe VI. und Königin Letizia.