Beim Tod eines nahestehenden Menschen ist es wichtig, Zeit für Trauer und Organisation des Begräbnisses zu haben. Diese Rechte auf Sonderurlaub haben Sie.
Die nach dem Tod der Eltern anfallenden Formalitäten und Arrangements nehmen viel Zeit in Anspruch. Daher gibt es in vielen Betrieben die Möglichkeit eines Sonderurlaubs. Doch wie viele Tage Anspruch haben Sie als Arbeitnehmer darauf, wann können Sie ihn nehmen und wie gestaltet sich dieser beim Todesfall im Ausland? t-online informiert über die wichtigsten Regelungen.
Die Regelung im Gesetz
Wenn für ein Arbeitsverhältnis kein Tarifvertrag existiert und der Arbeitsvertrag keine Regelungen für Sonderurlaub enthält, ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) anwendbar. Im Artikel 616 des BGB ist die „vorübergehende Verhinderung“ geregelt. Danach darf ein Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung nicht stoppen, wenn Angestellte aus Gründen, die in der Person liegen und ohne eigenes Verschulden eingetreten sind, für einen kurzen Zeitraum von der Arbeit fernbleiben.
In Bezug auf die Dauer ist der Artikel 616 BGB relativ vage. Der Sonderurlaub für den Todesfall der Eltern muss auf jeden Fall zeitnah zur Beerdigung genommen werden. Das BGB macht auch für die Dauer keinen Unterschied, ob es sich um einen Todesfall in Deutschland oder im Ausland handelt.
In der Praxis werden bei Todesfällen folgende Richtwerte angewendet:
- Ehepartner oder Ehepartnerin: 2 Tage Sonderurlaub
- Kind: 2 Tage Sonderurlaub
- Eltern: 2 Tage Sonderurlaub
Keine Auswirkungen auf den gesetzlichen Erholungsurlaub
Gemäß dem Bundesurlaubsgesetz soll Erholungsurlaub der Regeneration dienen. Sonderurlaub hingegen resultiert aus bedeutenden Gründen. Ein vereinbarter Sonderurlaub hat daher keine Auswirkungen auf den gesetzlichen Urlaub.
Regelungen im öffentlichen Dienst
In der Verordnung über den Sonderurlaub für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter des Bundes (SUrlV) ist die bezahlte Freistellung festgeschrieben. Hiernach werden zwei Tage Sonderurlaub bei Tod eines Elternteils gewährt.
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) hat den Anspruch auf Sonderurlaub im Todesfall der Eltern ähnlich definiert. Lediglich unverheiratete Angestellte werden hier nicht aufgeführt.
Sonderurlaubsanspruch oft in Arbeits- oder Tarifverträgen oder einer Betriebsvereinbarung geregelt
Betroffene sollten zunächst einen Blick in Ihren Arbeitsvertrag und bei größeren Betrieben in eventuelle Betriebsvereinbarungen werfen.
Auch Tarifverträge beinhalten in vielen Fällen Regelungen zum Sonderurlaub. Hier sollten Sie die jeweiligen regionalen Manteltarifverträge beachten.
Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hat beispielsweise in einigen Tarifverträgen den Artikel 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs explizit aufgenommen. In anderen Tarifverträgen, wie in der Fachgruppe Einzelhandel in Berlin, wurden zwei Tage Sonderurlaub bei Tod der Eltern fest vereinbart.
Die IG Metall hat etwa im Manteltarifvertrag für die Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie im Tarifgebiet Baden-Württemberg einen Sonderurlaub von einem Tag bei Tod der Eltern vereinbart. Bei Teilnahme an der Beerdigung sind es zwei Tage.