Viele Minijobber in Deutschland zahlen keine Beiträge in die Rentenversicherung ein. Dabei kann das entscheidende Vorteile haben.
Das Wichtigste im Überblick
Als Student in einer Bar jobben oder den Lohn auf der Baustelle ausbessern: In Deutschland arbeiten rund 6,7 Millionen in einem Minijob – als Haupt- oder als Nebenbeschäftigung.
Das bedeutet: Sie verdienen durchschnittlich nur maximal 538 Euro im Monat. Als Minijobber muss man nicht selbst in die Rentenversicherung einzahlen. Der Grund: Der Lohn soll durch den Beitrag nicht noch weiter geschmälert werden. Stattdessen zahlt dann nur der Arbeitgeber einen Teil von 15 Prozent des Lohns.
Diese Regelung nehmen auch die meisten Minijobber in Anspruch: Mehr als 80 Prozent von ihnen zahlten 2021 laut Minijob-Zentrale keine Beiträge in die gesetzliche Rente ein. Im Gegenzug heißt das: Nur etwa jeder fünfte Minijobber baut größere Ansprüche auf die gesetzliche Rente auf.
Oft ist das fatal. Denn häufig kann sich ein eigener Beitrag in die gesetzliche Rente lohnen. Wir zeigen Ihnen, warum und was Sie mit einem Minijob noch beachten sollten.
Was ist ein Minijob genau?
Ein Minijob ist gleichbedeutend mit einer geringfügigen Beschäftigung. Oft wurde hierfür früher der Begriff 450-Euro-Job verwendet. Seit Januar 2024 können Minijobber jedoch 538 Euro im Monat verdienen. Der Wert gilt im Durchschnitt.
Allerdings dürfen Sie höchstens drei Monate im Jahr mehr als 538 Euro verdient haben. Eine Ausnahme gibt es aber: Zweimal im Jahr darf ein Minijobber die monatliche Verdienstgrenze bis zu einem Höchstbetrag von 1.076 Euro überschreiten.
Beispiel: Wenn Sie im Sommer in einer Gaststätte arbeiten, schätzt Ihr Arbeitgeber, dass Sie fünf Monate im Jahr 1.000 Euro verdienen werden. Im Durchschnitt haben Sie pro Monat nur rund 417 Euro verdient. Dann gelten Sie noch als Minijobber bzw. als geringfügig beschäftigt.
Man unterscheidet grundsätzlich zwischen einem Minijob im Gewerbe und einem in Privathaushalten. Im Folgenden werden auf die Regelungen für Gewerbe-Minijobber eingegangen. Die Regeln für Minijobber in Haushalten weichen davon etwas ab.
Welche Regeln gelten für mich als Minijobber bei der gesetzlichen Rente?
Grundsätzlich gilt: Wenn Sie Ihren Minijob im Gewerbe nach dem Jahr 2013 aufgenommen haben, sind Sie versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rente – und müssen Beiträge zahlen. Allerdings können Sie sich davon auch befreien lassen, damit Ihr Lohn nicht noch geringer ist. Das ist aber nicht immer sinnvoll (siehe unten).
Im Minijob werden Arbeitnehmer aber ohnehin nur wenig belastet – ihr Arbeitgeber übernimmt hingegen den Großteil der Beiträge, nämlich 15 Prozent des Arbeitslohnes. Um auf den üblichen Beitragssatz zur Rentenversicherung in Höhe von 18,6 Prozent zu kommen, übernehmen Sie als Arbeitnehmer den Rest – und zahlen die übrigen 3,6 Prozent in die Rentenversicherung ein.
Beispiel: Sie verdienen monatlich 430 Euro. Der Rentenversicherungsbeitrag beträgt im Monat 18,6 Prozent davon, also 79,98 Euro. Ihr Arbeitgeber führt 15 Prozent der Summe Ihres Bruttolohns in Höhe von 430 Euro an die Rentenversicherung ab, also 64,50 Euro. Sie selbst zahlen den Rest, also 15,48 Euro.
Diese Regeln gelten für Minijobs vor 2013
Wenn Sie Ihren Minijob bereits vor dem Jahr 2013 begonnen haben, sind Sie nicht rentenversicherungspflichtig – solange Sie nur 400 Euro im Monat verdienen. In diesem Fall zahlt nur Ihr Arbeitgeber einen Anteil in die gesetzliche Rente ein. Ebenso gut können Sie in diesem Fall aber auch auf die Versicherungsfreiheit verzichten. Dazu müssen Sie einen Antrag stellen.
Wenn Ihr Arbeitgeber Ihren Lohn erhöht und Sie kommen über die monatliche Verdienstschwelle von 400 Euro, werden Sie automatisch versicherungspflichtig. Falls Sie aber nur bis 450 Euro verdienen, können Sie sich aber noch von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen (siehe oben).
Sollte ich als Minijobber in die gesetzliche Rente einzahlen?
Das müssen Sie selbst entscheiden. Es spricht aber einiges dafür, dass Sie einen Eigenbeitrag in die gesetzliche Rente leisten – und sich nicht von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Sie sollten das auf jeden Fall abwägen und sich gegebenenfalls von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) beraten lassen.
Der wichtigste Vorteil der Rentenversicherungspflicht: Durch die Beiträge erhöht sich die sogenannte Wartezeit – und zwar vollständig. Das ist die Zeit, die Sie mindestens in die gesetzliche Rente eingezahlt haben müssen, um auch Rentenzahlungen im Alter zu bekommen – also einen Rentenanspruch.