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Home Finanzen

So zahlen Sie keine GEZ für den Zweitwohnsitz

22. Dezember 2023
in Finanzen

Ein Rundfunkbeitrag ist für jede Wohnung zu zahlen. Die Personen- und Geräteanzahl spielt keine Rolle. Besteht diese Pflicht auch für eine Zweitwohnung?

Falls Sie einen doppelten Haushalt in Deutschland führen, sind die für die Unterkunft real entstandenen Kosten bis zu 1.000 Euro monatlich von der Steuer absetzbar (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG). Auch im Rundfunkstaatsvertrag traf der Gesetzgeber eine Regelung für den Haupt- und Nebenwohnsitz, was die Rundfunkgebühr (ehemals GEZ) betrifft.

Keine GEZ für Zweitwohnung

Laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts darf die Rundfunkanstalt keinen Rundfunkbeitrag für Ihre Zweitwohnung erheben. Wenn Sie bereits für Ihre Hauptwohnung GEZ zahlen, sind Sie auf Antrag von einer weiteren Gebühr zu befreien. Als Grundlage dienen die Regelungen des 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrags vom 1. Juni 2020.

Das gilt für die GEZ als Nebenwohnung

Die GEZ akzeptiert sämtliche Wohnungen als Nebenwohnungen, in denen Sie als Inhaber eines Nebenwohnsitzes gemeldet sind. Dazu zählen auch Ferienwohnungen oder Gartenlauben, die sich außerhalb von Kleingartenanlagen befinden.

Die GEZ ist über Ihren Wohnsitz informiert

Es existiert ein sogenannter Beitragsservice. Die zuständigen Einwohnermeldeämter informieren die GEZ über die Umzugsdaten aller volljährigen Personen. Außerdem gleicht die GEZ ab und zu die vorliegenden Daten mit den Meldeämtern ab.

Falls die GEZ Sie mit Ihrer Wohnung nicht zuordnen kann, meldet sich ein Sachbearbeiter bei Ihnen. Eventuell bittet man Sie um Klärung oder eine erneute Übermittlung der relevanten Daten.

Korrektes Abmelden von der GEZ

In diesen Fällen können Sie bei der GEZ kündigen oder sich rückwirkend abmelden:

  • Sie ziehen in eine Wohnung, für die bereits GEZ-Gebühren gezahlt werden.
  • Es erfolgt ein Umzug ins Ausland.
  • Sie lösen Ihre Zweitwohnung auf. Ein bereits gezahlter Rundfunkbeitrag für die Zweitwohnung lässt sich zurückfordern.

Zur Kündigung nutzen Sie am besten ein Einschreiben. Für weitere Fragen steht Ihnen der „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ telefonisch unter der Nummer 01806 999 555 10 zur Verfügung.

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