Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst sind zu circa 30 Prozent Beamte mit speziellem Dienst- und Treueverhältnis. Doch wie gelangt man in diese Position? Wir klären auf.
Laut Grundgesetz (Artikel 33, Absatz 4) üben Beamte hoheitsrechtliche Befugnisse aus. Das Wohl der Allgemeinheit steht über allem. Mit der Übergabe der Ernennungsurkunde tritt der Arbeitsvertrag in Kraft. Was Sie sonst noch über das Beamtenverhältnis wissen sollten, erfahren Sie hier.
Die Mindestvoraussetzung ist ein Realschul- oder Hauptschulabschluss mit Berufsausbildung. Für den mittleren oder gehobenen Dienst wird ein Berufs- oder Studienabschluss (Bachelor oder Diplom) verlangt. Für eine Verbeamtung im höheren Dienst ist ein abgeschlossenes Jurastudium inklusive zwei bestandener Staatsexamen erforderlich. Zudem gibt es weitere Voraussetzungen:
Hinweis: Möglich ist eine vorläufige Tarifbeschäftigung. Im Verlauf Ihres Berufslebens kann eine Verbeamtung stattfinden.
Zuerst gilt es, erfolgreich die Bewerbungsphase zu absolvieren. Daran schließt sich der sogenannte „Vorbereitungsdienst“ an. Je nach Bereich dauert dieser unterschiedlich lange:
Der geplante Vorbereitungsdienst beim einfachen Dienst dauert er in der Regel sechs Monate. Sie sind „Beamter auf Probe“. Bei Zweifeln an Ihrer Eignung entlässt man Sie eventuell. Nach der erfolgreichen Probezeit erhalten Sie den Status „Beamter auf Lebenszeit“.
Hinweis: Der öffentliche Dienst bietet duale Ausbildungen und Studiengänge an. Theoretische und praktische Ausbildungsinhalte gehen ineinander über und bauen systematisch aufeinander auf.
Nach Erwerb der Laufbahnbefähigung beginnt die Probezeit für das Beamtenverhältnis. Für Bundesbeamte, etwa bei der Bundeswehr, gilt der § 28 der Bundeslaufbahnverordnung. Gemäß § 11 des Bundesbeamtengesetzes gelten für die Feststellung der Bewährung sehr strenge Maßstäbe. Üblicherweise dauert die Probezeit drei Jahre. Unter besonderen Bedingungen erfolgt eine Reduzierung oder Verlängerung auf fünf Jahre.
Den Beruf „Beamter“ gibt es nicht. Der entsprechende Status umfasst aber zum Beispiel diese Berufe:
In Deutschland haben ungefähr 1,8 Millionen Menschen den Status als Beamter. Deren Rechte, Pflichten und Besoldungen sind im Beamtengesetz geregelt.