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So steht es um die Haftung

3. Januar 2025
in Auto

Kind läuft über die Straße

Wer haftet, wenn es an der Bushaltestelle kracht?


Aktualisiert am 03.01.2025 – 07:59 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

An der Bushaltestelle: Hält hier der Bus, ist besondere Vorsicht angesagt (Quelle: IMAGO/Jochen Tack/imago)

Autofahrer haben aufgrund der Größe und Stärke ihrer Autos eine große Sorgfaltspflicht. Wer haftet, wenn es an der Bushaltestelle einen Unfall gibt?

Schon in der Fahrschule haben es alle Autofahrer gelernt: Wer mit dem Fahrzeug an einem Linien- oder Schulbus an einer Haltestelle vorbeifahren will, darf das nur sehr vorsichtig und langsam tun. Schließlich könnten jederzeit Fußgänger auf die Straße laufen, um den Bus noch zu erwischen oder die Straße schnell zu überqueren. Vor allem Kindern ist im Straßenverkehr generell besondere Vorsicht entgegenzubringen.

Wie steht es aber um die Haftung, wenn ein Kind sich unachtsam verhalten hat? Unter Umständen muss ein Autofahrer nach einem Unfall überwiegend für den Schaden aufkommen. Das zeigt eine Entscheidung (Az.: 7 U 120/22) des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm, auf welche die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.

Im konkreten Fall ging es um einen Jungen, der mit mehreren anderen Kindern an einer Bushaltestelle ausgestiegen war. Der Bus fuhr weiter, der Junge wollte dahinter über die Straße gehen.

Doch dort übersah ihn ein Autofahrer aus der Gegenrichtung und erfasste ihn mit seinem Fahrzeug. Er fuhr etwa mit 15 bis 20 km/h. Beim Unfall wurde der 12-Jährige schwer verletzt, erlitt eine offene Unterschenkelfraktur und eine Hirnblutung – mit langwieriger Genesung. Vor Gericht ging es dann um die Haftungsfrage und die Höhe des Schmerzensgeldes.

Schließlich stellte das OLG Hamm klar, dass der Autofahrer zu 70 Prozent für den Unfall haften musste. Dieser hätte die besonderen Sorgfaltspflichten gegenüber Kindern nicht beachtet. Demnach muss, wenn Kinder oder andere besonders Gefährdete erkannt werden, mit erhöhter Vorsicht gefahren werden. Gegebenenfalls sei das Tempo auf Schrittgeschwindigkeit zu senken.

Diese Maßgabe hatte der Autofahrer bei erkennbaren Gefahren wie aussteigenden Kindern mit seinen 15 bis 20 km/h Geschwindigkeit verletzt. So musste er ein Schmerzensgeld von 8.500 Euro zahlen.

Zu 100 Prozent musste der Autofahrer indes nicht haften. Denn für das Gericht war auch das Verhalten des 12-Jährigen für den Unfall mitursächlich. Dieser hatte die Straße unachtsam hinter dem Bus überquert und nicht auf den Verkehr geachtet.

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