Bereits seit 2021 bekommt die NPD keine staatlichen Gelder mehr, weil sie Mindestwerte bei Wahlen nicht erreichten. Nun entschied das Bundesverfassungsgericht, dass das auch die kommenden sechs Jahre so bleibt.
Die NPD, die sich im Juni 2023 in „Die Heimat“ umbenannt hat, bekommt keine staatliche Parteienfinanzierung mehr. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe. Die Partei sei darauf ausgerichtet, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen, urteilten die Richter.
Wie funktioniert die staatliche Parteienfinanzierung, wie hoch ist sie und was bedeutet das nun für die NPD? Ein Überblick.
Wer hat Anspruch auf Parteienfinanzierung?
Anspruch auf Teilfinanzierung haben Parteien, die bei einer Europa- oder Bundestagswahl mindestens 0,5 Prozent oder bei einer Landtagswahl ein Prozent der gültigen Zweitstimmen erhalten haben. Es werden alle Stimmen aus der letzten Bundestags- und Europawahl sowie den jeweils letzten Wahlen in den einzelnen Bundesländern zusammengezählt. Das ist in Artikel 18 des Parteiengesetzes geregelt.
Um das Geld zu erhalten, müssen die Parteien einen sogenannten Rechenschaftsbericht vorlegen. Parteien, die das erste Mal die Zuschüsse erhalten wollen, müssen einen schriftlichen Antrag stellen.
Wie hoch ist die Finanzierung?
Die Parteienfinanzierung setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen. Für die ersten vier Millionen Stimmen, die auf eine Partei entfallen, erhält die Partei jeweils einen Euro. Für jede weitere Stimme sind es dann 83 Cent. Dieser Betrag nennt sich „Wählerstimmenanteil“.
Darüber hinaus bekommen die Parteien 45 Cent jährlich für jeden Euro, den sie als Mitgliedsbeiträge, Mandatsträgerbeiträge und Spenden von natürlichen Personen erhalten. Die Zuwendungen sind dabei aber auf 3.300 Euro pro Person und Jahr gedeckelt. Dieser Betrag heißt „Zuwendungsanteil“. Dieser wird allerdings nur ausgezahlt, wenn die Parteien die Höhe der Zuwendungen in einem Rechenschaftsbericht für das dem Anspruchsjahr vorangegangene Jahr ausgewiesen haben.
Zur Einordnung: Im Jahr 2019 waren 21 Parteien anspruchsberechtigt. Insgesamt wurden 193,5 Millionen Euro festgesetzt. Davon entfielen 188,5 Millionen Euro auf die sieben im Bundestag vertretenen Parteien. Auf die restlichen Parteien verteilten sich 5,1 Millionen Euro.
Was bedeutet das nun für die NPD?
Bereits seit 2021 bekommt die NPD nach Zahlen des Bundestags kein Geld mehr, weil sie die Mindestanteile bei den jeweils jüngsten Wahlen nicht erreichte. Ein Jahr zuvor waren es rund 370.600 Euro gewesen – zugutekamen ihr damals 3,02 Prozent der Stimmen bei der Landtagswahl 2016 in Mecklenburg-Vorpommern. Zum Vergleich: Im Jahr 2016, als der Partei mehr Wahlerfolge angerechnet wurden, standen ihr mehr als 1,1 Millionen Euro zu. Die höchste Summe mit fast 51 Millionen Euro bekam damals die SPD.
Die rechtsextreme NPD wird nun für sechs Jahre von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen. Dadurch entfällt auch die steuerliche Begünstigung der Partei und von Spenden an sie, wie das Bundesverfassungsgericht entschied. Den Antrag zum Streichen der öffentlichen Mittel für die Partei hatten Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung gestellt.