Sie heiraten und wollen diesen besonderen Tag gebührend feiern. Doch wie bekommen Sie für Ihre Hochzeit frei? Steht Ihnen Sonderurlaub zu? Wir haben die Antworten.
Wer heiratet, benötigt dafür in aller Regel arbeitsfreie Tage. Die Frage ist nur: Muss ich dafür einen Teil meines Jahresurlaubs abzwacken oder gewährt mir mein Chef für die Hochzeit Sonderurlaub? Und wenn ja, wird der dann auch bezahlt? Die wichtigsten Antworten im Überblick.
Was versteht man unter dem Begriff Sonderurlaub?
Unter Sonderurlaub wird die bezahlte Freistellung eines Arbeitnehmers angesichts außergewöhnlicher und persönlicher Umstände verstanden, die zeitlich begrenzt sind. Im Gegensatz zum regulären Urlaub dient der Sonderurlaub nicht der Erholung, sondern gilt für Situationen, in denen es ihm nicht möglich oder zumutbar ist, zur Arbeit zu kommen.
Sonderurlaub für die Hochzeit – das ist die gesetzliche Lage
Arbeitnehmer können sich für ihre eigene Hochzeit auf § 616 BGB beziehen, um sich bezahlt von der Arbeit freistellen zu lassen. Der Paragraf regelt die „vorübergehende Verhinderung“ von Arbeitnehmern.
Das bedeutet, dass Arbeitgeber bezahlten Sonderurlaub gewähren müssen, sofern der Arbeitnehmer „für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird“.
Somit ergibt sich aus diesem Paragrafen, dass Arbeitnehmer rechtlichen Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub bei außergewöhnlichen familiären Ereignissen haben. Und was ist ein größeres familiäres Ereignis als die eigene Hochzeit?
Wie viele Tage Sonderurlaub bekomme ich für die Hochzeit?
Der Gesetzestext des §616 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist hier etwas schwammig formuliert. Denn er regelt eigentlich nur das kurzfristige Fernbleiben vom Arbeitsplatz aus persönlichen und unverschuldeten Gründen.
Wenn man es genau nimmt, würde das bedeuten, dass nur die Stunden für die eigentliche standesamtliche Eheschließung als Sonderurlaub gelten. Arbeitsgerichte kamen bisher jedoch regelmäßig zu dem Schluss, dass die eigene Hochzeit ein besonderer Anlass ist, den es gebührend zu feiern gilt. Sie entschieden daher, dass ein ganzer Tag Sonderurlaub für die standesamtliche Hochzeit vorzusehen ist.
Wem Sonderurlaub für die Hochzeit zusteht
Jede Braut und jeder Bräutigam kann Sonderurlaub für den Tag der eigenen standesamtlichen Hochzeit beantragen. Und nicht nur das: Sie haben ebenfalls Anspruch auf einen Tag Sonderurlaub für die Hochzeit Ihrer Eltern oder Ihrer Kinder. Ebenso sind die eigene Silberhochzeit und Goldene Hochzeit Gründe für einen Tag Sonderurlaub.
An welchen Tagen können Sie Sonderurlaub geltend machen?
Eine Hochzeit findet fast immer am Wochenende statt. Deshalb stellt sich die Frage, an welchen Tagen überhaupt Sonderurlaub geltend gemacht werden darf.
Die Antwort ist gesetzlich klar geregelt. Wer regulär samstags arbeitet, dem steht am Tag der standesamtlichen Hochzeit ein Tag Sonderurlaub zu, sofern die Hochzeit auf einen Samstag fällt. Für all diejenigen, die am Wochenende üblicherweise frei haben, gilt diese Regelung hingegen nicht.
Das Gleiche gilt, wenn Sie in Ihrem Erholungsurlaub heiraten. Sonderurlaub für die Hochzeit nachträglich anzufordern, ist nicht möglich.
Sonderurlaub für die Hochzeit – keine Verpflichtung des Arbeitgebers
Zwar regelt das Bürgerliche Gesetzbuch Sonderurlaub für familiäre Ereignisse, aber beim Thema Sonderurlaub für die Hochzeit gibt es Ausnahmen. Denn letztendlich ist es der Arbeitgeber, der darüber entscheidet, ob er seinem Arbeitnehmer frei gibt oder nicht. Er kann dem Antrag auf Sonderurlaub für die Hochzeit stattgeben oder ihn ablehnen.
Denn der Anspruch auf bezahlte Freistellung kann durch Tarifverträge, Bestimmungen des Arbeitsvertrags oder andere Vereinbarungen ausgeschlossen werden. Informieren Sie sich am besten vorab bei Ihrem Arbeitgeber, ob Ihnen in Ihrem Betrieb Sonderurlaub zusteht oder nicht.
Sonderurlaub für Flitterwochen
Es klingt zu schön, um wahr zu sein – Urlaub für die Flitterwochen. Und leider ist es das auch. Denn zwar ist es theoretisch möglich, dass Ihnen Ihr Vorgesetzter eine unbezahlte Freistellung für Ihre Flitterwochen einräumt, einen gesetzlichen Anspruch hierauf haben Sie jedoch nicht.
Die gute Nachricht: Aufgrund des Fachkräftemangels bauen immer mehr Betriebe ihre Benefits für Mitarbeiter aus. Auch der Anspruch auf Sonderurlaub für die Hochzeit und die Flitterwochen fällt gelegentlich darunter.