Betrug beim Online-Shopping nimmt immer mehr zu. Haben Sie die bestellte Ware bereits bezahlt, kann es schon zu spät sein. So holen Sie sich Ihr Geld zurück.
Sie haben, nichts Böses ahnend, in einem Online-Shop bestellt und die Ware bereits bezahlt. Nach einigen Tagen ist die Bestellung immer noch nicht bei Ihnen angekommen. Als Sie versuchen, den Kundendienst der Website zu erreichen, stellen Sie fest, dass der Shop nicht mehr existiert. Ihr Geld ist weg und die bestellten Produkte werden wahrscheinlich nie geliefert. Möglicherweise sind Sie auf einen Fake Shop hereingefallen.
Die wichtigste Frage, die sich Opfer von Fake-Shops stellen: Wie bekomme ich mein Geld zurück? Ein Überblick, welche Möglichkeiten es gibt, Ihr Geld zurückzubekommen und woran Sie einen Fake-Shop erkennen.
Geld zurück – das ist nicht immer möglich
Wenn Sie schnell merken, dass Sie auf einen Fake-Shop hereingefallen sind und bereits Geld überwiesen haben, dann kontaktieren Sie unverzüglich Ihre Bank.
Auch wenn es nicht immer möglich ist, einmal bezahltes Geld zurückzubekommen, sollten Sie es dennoch versuchen. Manchmal können Sie zwar nicht alles, aber zumindest einen Teil zurückholen. Es hängt unter anderem auch davon ab, wie Sie bezahlt haben.
Laut Verbraucherzentrale ist der Zeitrahmen, bis zu dem eine Überweisung noch gestoppt werden kann, je nach Tageszeit und Wochentag des Auftrags sowie der Praxis der Bank unterschiedlich. Je nachdem ist ein Stopp der Bestellung und Zahlung noch einige Stunden danach möglich.
Eine Überweisung, die Sie selbst getätigt haben, können Sie nicht mehr rückgängig machen, wenn Ihre Bank den Auftrag bereits durchgeführt hat. Denn Sie haben kein grundsätzliches Recht auf die Rückerstattung des überwiesenen Betrags. Es hilft nur ein schneller Anruf, um zu überprüfen, ob das Geld auf dem Empfängerkonto angekommen ist. Falls nicht, kann Ihre Bank den Vorgang vielleicht noch stoppen.
Überweisung mit Betrugsverdacht
Bei einer Überweisung mit Betrugsverdacht kontaktiert Ihre Bank die Empfängerbank mit der dringenden Bitte, das Geld nicht dem Empfängerkonto gutzuschreiben, sondern wieder zurückzuüberweisen. In so einem Verfahren sendet Ihre Bank eine sogenannte Swift-Nachricht an die Empfängerbank. Swift steht für ein Netzwerk zum sicheren Austausch elektronischer Informationen zwischen Banken.
Allerdings sind einfache Swift-Nachrichten nicht als eindeutige Hinweise für Betrugsmitteilungen anerkannt. Innerhalb weniger Stunden wird Ihre Hausbank eine Antwort per Swift erhalten, in der die Empfängerbank mitteilt, ob sie den Betrag sicherstellen konnten oder ob das Geld bereits dem Empfängerkonto gutgeschrieben wurde.
Für diesen Rückholservice kann die Bank Geld verlangen, das je nach Geldinstitut variieren kann. Je nach Höhe der Gebühr lohnt sich das bei kleinen Beträgen also nicht unbedingt. Eine Garantie auf Erfolg gibt es nicht. Wurde das Geld bereits dem Konto der Betrüger gutgeschrieben, so sind der Empfängerbank in der Regel die Hände gebunden.
Die letzte Möglichkeit, an Ihr Geld zu kommen, besteht darin, bei der zuständigen Polizei Anzeige zu erstatten und gemeinsam mit einem Anwalt eine Klage wegen ungerechtfertigter Bereicherung gegen den Kontoinhaber einzureichen. Sie müssen darauf hoffen, dass der oder die Betrüger kein Interesse an einem Gerichtsverfahren haben. Nachdem das Gericht ein Versäumnisurteil erlassen hat, mit dem das Konto gepfändet werden kann, könnte die Empfängerbank das Geld zurücküberweisen.
Mit anderen Bezahlverfahren bezahlt
Wenn Sie eine Einzugsermächtigung erteilt haben, können Sie die Zahlung bis zu acht Wochen, nachdem der Betrag von Ihrem Konto abgebucht wurde, rückgängig machen. Das geht bei Fällen von Betrug sogar bis zu 13 Monate nachträglich. Wenden Sie sich dazu ebenfalls an Ihre Bank.
Auch Kreditkartenzahlungen können Sie rückgängig machen. Mit dem sogenannten Chargeback-Verfahren können Sie unberechtigte Transaktionen zurückfordern. Viele Kreditinstitute bieten dafür spezielle Formulare an. Diese enthalten in der Regel weitere Informationen, welche Nachweise nötig sind, um das Chargeback-Verfahren einzuleiten. Bei Kreditkarten wird der Betrag dem Kartenkonto gutgeschrieben, bei Debitkarten direkt dem Girokonto.
Wenn Sie Ihren Online-Einkauf mit Paypal oder Klarna bezahlt haben und die bestellte Ware nicht geliefert wird, springt der Käuferschutz ein. Der Paypal-Käuferschutz greift, wenn Sie Artikel von einem Verkäufer nicht erhalten haben, oder Sie haben Artikel erhalten, die deutlich nicht der Beschreibung entsprechen, beispielsweise gefälschte Markenware. Den Antrag auf Käuferschutz stellen Sie einfach in Ihrem Paypal-Konto unter dem Menüpunkt „Konfliktlösungen“. Ob ein Anspruch unter den Paypal-Käuferschutz fällt, entscheidet Paypal nach eigenem Ermessen. Achten Sie immer auf die Nutzungsbedingungen der Anbieter.