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Home Digital

Smartphone: EU-Richtlinien bringen längere Update-Garantien

30. April 2025
in Digital

EU-Richtlinien

Neue Regelungen für Mobilgeräte

30.04.2025 – 14:19 UhrLesedauer: 2 Min.

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iOS-Update: Künftig müssen Hersteller Updates für Mobilgeräte länger anbieten. (Symbolbild) (Quelle: IMAGO/Frank Hoermann/SVEN SIMON)

Eine neue EU-Verordnung war bei Smartphones schon bei der Vereinheitlichung der USB-C-Ladekabel spürbar. Jetzt folgt der nächste Schritt.

Der 20. Juni 2025 ist ein wichtiger Stichtag für Verbraucher. Für Smartphone- und Tablet-Modelle, die von diesem Tag an neu auf den europäischen Markt kommen, müssen Hersteller mindestens fünf Jahre lang kostenlos Betriebssystem- und Sicherheitsupdates liefern. Und zwar gerechnet ab dem Tag, an dem das Produkt wieder vom Markt genommen wurde, erklärt die Stiftung Warentest.

Das heißt: langlebigere Mobilgeräte und mehr Nachhaltigkeit. Diese soll auch durch eine zweite neue Regelungskomponente gestärkt werden: Ersatzteile wie Batterie, Kamera oder Anschlüsse müssen laut Verordnung für mindestens sieben Jahre verfügbar sein – ebenfalls gerechnet ab Marktstopp.

In den ersten fünf Jahren müssen die Ersatzteile binnen fünf Arbeitstagen lieferbar sein, in den zwei Jahren darauf innerhalb von zehn Arbeitstagen. Anbieter müssen den Warentestern zufolge zudem Ersatzteilpreislisten und Reparaturanleitungen bereithalten.

Laut der Verordnung müssen die Hersteller Informationen zur Reparatur, Energieeffizienz, Akkulaufzeit oder auch Batterielebensdauer in den technischen Unterlagen des Geräts bereitstellen. Praktisch wird das mithilfe des EU-Energielabels umgesetzt, das schon in vielen anderen Geräten wie Fernsehern oder Waschmaschinen zum Einsatz kommt.

Auf dem Label ist oben die Energieeffizienz-Skala abgebildet, darunter sind die weiteren Ökodesign-Informationen zu sehen – ergänzt um einen QR-Code, der zu detaillierten Produktinformationen in der Europäischen Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung (EPREL) führt. Dort sind neben dem Label allgemeine Informationen, das Datenblatt, die Verfügbarkeit und der Lieferantenkontakt hinterlegt.

Künftig müssen in der EPREL-Datenbank auch alle Smartphones und Tablets registriert werden, die vom Stichtag an neu auf den europäischen Markt kommen.

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