Die Rente befreit nicht von der Steuerpflicht. Trotzdem können Sie es vermeiden, Steuern zahlen zu müssen. Mit diesen Tipps bleibt mehr von Ihrer Rente.
Das Wichtigste im Überblick
Wenn zum 1. Juli die Renten steigen, ist das für viele Ruheständler nicht nur eine gute Nachricht. Denn höhere Einnahmen bedeuten auch höhere Steuern. Einige Rentner rutschen zudem zum ersten Mal überhaupt in die Steuerpflicht. Lesen Sie hier, ab welcher Bruttorente das für Sie der Fall ist.
Doch es gibt ein paar Tricks, mit denen Sie selbst dazu beitragen können, weniger oder sogar gar keine Einkommensteuer auf Ihre Rente zahlen zu müssen. Alles, was Sie dafür tun müssen, ist, das Finanzamt an Ihren Kosten zu beteiligen. Juliane Kutzke, Expertin bei der Steuer-App Taxfix, hat t-online sieben hilfreiche Tipps verraten, die Rentnern Steuervorteile bringen.
Auch Rentnern steht ein Pauschbetrag für Werbungskosten zu. Allerdings liegt der mit 102 Euro deutlich niedriger als der für Arbeitnehmer, die vom Finanzamt automatisch 1.230 Euro anerkannt bekommen.
Haben Sie als Rentner Ausgaben, die über 102 Euro im Jahr liegen, können Sie diese aber dennoch geltend machen. Geben Sie die Aufwendungen dafür einzeln in der Steuererklärung an. Wichtig: Im Zweifel müssen Sie die Ausgaben nachweisen können, wenn das Finanzamt Belege verlangt.
Typische Werbungskosten für Rentner sind beispielsweise Rentenberatungskosten oder Ausgaben für den Steuerberater oder eine Steuersoftware. Auch Kontoführungsgebühren oder Kreditzinsen für die Nachzahlung von Rentenversicherungsbeiträgen zählen dazu.
Das Ende der Erwerbsarbeit bedeutet für viele Rentner nicht, dass sie auch aufhören, sich gesellschaftlich zu engagieren. Wer ehrenamtlich tätig ist, kann die Ehrenamtspauschale in Höhe von 840 Euro pro Jahr geltend machen. Ausbilder, Pfleger oder Künstler in Vereinen oder der Kirche können sogar bis zu 3.000 Euro zusätzlich absetzen – dank der sogenannten Übungsleiterpauschale. Und das Beste ist: Beide Pauschalen lassen sich sogar addieren.
Wer darüber nachdenkt, auch im Ruhestand weiter in Teilzeit zu arbeiten, sollte sich schon vor dem Renteneintritt weiterbilden. Das steigert die Chance auf einen hohen Stundenlohn. Aber auch wer sich während der Rente für eine qualifizierte Tätigkeit entscheidet, kann die Weiterbildungskosten hierfür von der Steuer absetzen. Diese zählen dann ebenfalls zu den Werbungskosten (siehe oben).
Rentner können bis zu 538 Euro pro Monat hinzuverdienen, ohne diese in der Steuererklärung angeben zu müssen. Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitgeber den Minijob pauschal versteuert. Mehr zur Pauschalversteuerung von Minijobs lesen Sie hier.
Wer als Rentner eine Pflege- oder Haushaltskraft benötigt, kann diese als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzen. Auch die Kosten für die Installation eines Hausnotrufsystems für Senioren sind darüber steuerlich absetzbar. 20 Prozent der Ausgaben werden vom Finanzamt erstattet.
Die Kosten für ein barrierefreies Bad, einen Treppenlift oder einen Autoumbau können sich schnell summieren. Wer renovieren muss, kann nicht nur mit Zuschüssen vom Staat rechnen, sondern unter Umständen auch einen Teil der Kosten als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angeben. Von den absetzbaren Kosten müssen Sie allerdings die Zuschüsse der Pflegeversicherung abziehen. Zudem wirken sich die Kosten erst über der zumutbaren Eigenbelastung aus.
Seit diesem Jahr sind 1.000 Euro bei Kapitalerträgen pro Person steuerfrei – bei gemeinsam veranlagten Eheleuten 2.000 Euro. Dies gilt für alle Steuerpflichtigen. Rentner, die Kapitaleinkünfte bis zu diesem Betrag etwa durch Aktienverkäufe oder Zinseinnahmen erhalten, sparen durch den Sparerpauschbetrag also deutlich an Steuern.
Am besten richten Sie bei Ihrer Bank oder Ihrem Depotanbieter einen Freistellungsauftrag ein. Dann gehen die Steuern gar nicht erst ab. Sie können sich zu viel gezahlte Kapitalertragsteuer aber auch nachträglich über die Steuererklärung zurückholen.