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„Shajee Traders“ an der Schützenbahn nach Hygienemängeln geschlossen

30. April 2025
in Deutschland

Mäusekot und verdorbene Waren

Behörden entdecken ekelerregende Zustände in Essener Supermarkt

30.04.2025 – 03:08 UhrLesedauer: 1 Min.

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Obst und Gemüse im Supermarkt (Symbolbild): Im Essener Supermarkt „Shajee Traders“ entdeckten Kontrolleure verdorbene Waren und mehr. (Quelle: IMAGO/imago-images-bilder)

Mäusekot in Regalen und verdorbene Tiefkühlware: Ein Essener Supermarkt fiel bei der Lebensmittelkontrolle komplett durch. Was die Behörden alles entdeckten.

Bei einer routinemäßigen Lebensmittelkontrolle im Essener Supermarkt „Shajee Traders“ wurden gravierende hygienische Mängel festgestellt. Die Behörden ordneten daraufhin eine sofortige Schließung des Geschäfts an. Wie das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung mitteilte, fanden Kontrolleure am 31. März im Verkaufsraum des Lebensmitteleinzelhandels an der Schützenbahn Schadnagerkot auf dem Fußboden unter den Einrichtungsgegenständen. Auch im Lagerraum im Untergeschoss wurde in den Regalen und auf dem Boden Kot von Schadnagern entdeckt.

Besonders brisant: Der Betrieb konnte keine Unterlagen über ein Schädlingsmonitoring vorlegen. Zusätzlich war der Boden im Lagerraum in den Rand- und Eckbereichen stark mit alten Produktresten verunreinigt. Die Inspektoren stellten außerdem fest, dass einige Produkte im Gefrierraum stellenweise Gefrierbrand aufwiesen.

Im Verkaufsraum selbst fanden die Kontrolleure ebenfalls erhebliche Verunreinigungen – insbesondere in den Rand- und Eckbereichen unter den Einrichtungsgegenständen. In den Tiefkühltruhen entdeckten sie zahlreiche Produkte mit Gefrierbrand.

Als Konsequenz dieser schwerwiegenden Hygienemängel ordneten die Behörden die Schließung des Betriebs an. Erst nach einer Grundreinigung und der Durchführung einer professionellen Schädlingsbekämpfung konnte der Supermarkt wieder öffnen.

Nach Angaben der Stadt Essen wurde der Betrieb nach erfolgreicher Grundreinigung am 2. April 2025 wieder freigegeben. Die Stadt rechnet mit einem Bußgeld von mindestens 350 Euro für die Verstöße gegen Vorschriften zum Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung und der Einhaltung hygienischer Anforderungen.

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