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Senat will weiterhin keine Vornamen von Verdächtigen nennen

10. Juni 2025
in Deutschland

Messertaten-Streit mit AfD

Senat will weiterhin keine Vornamen von Straftätern nennen

10.06.2025 – 20:31 UhrLesedauer: 2 Min.

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Verfassungsgerichtshof (Archivbild): Der Streit zwischen Senat und AfD um Vornamen von Straftätern geht in eine neue Runde. (Quelle: Jens Kalaene)

Die AfD will vom Senat die Vornamen von Messerangreifern wissen. Jüngst entschied dazu der Berliner Verfassungsgerichtshof. Doch die Auseinandersetzung ist damit nicht zu Ende.

Der Berliner Senat will weiterhin keine Vornamen von Messerstraftätern mit deutscher Staatsbürgerschaft herausgeben, trotz einer juristischen Niederlage in dem Fall vor dem Verfassungsgerichtshof. Das teilte die Senatsinnenverwaltung auf Anfrage mit, nachdem mehrere Medien berichtet hatten.

Eine Sprecherin sagte, derzeit werde eine neue Begründung erarbeitet, warum die Vornamen auf eine parlamentarische Anfrage der AfD nicht genannt werden. Nach Fertigstellung werde diese dem AfD-Abgeordneten Marc Vallendar zugestellt.

Dieser hatte den Senat 2024 nach den 20 häufigsten Vornamen von Verdächtigen mit deutscher Staatsangehörigkeit bei Delikten gefragt, bei denen im Jahr 2023 ein Messer eine Rolle spielte. Der Senat hatte das abgelehnt und argumentiert, einzelne Menschen könnten so identifiziert werden.

Der Berliner Verfassungsgerichtshof hatte Mitte Mai nach einer Klage Vallendars entschieden, dass der Senat die Anfrage zu Unrecht abgelehnt hatte. Die Begründung des Senats sei nicht tragfähig. Damit habe er das parlamentarische Fragerecht verletzt.

Ein relevantes Identifizierungsrisiko für Einzelpersonen erscheine als nicht plausibel, so das Gericht. Die 20 häufigsten Vornamen seien nur ein kleiner Ausschnitt aus der großen Anzahl von fast 1.200 Verdächtigen. Richter fügten hinzu, nun müsse die Behörde erneut über die Beantwortung entscheiden.

Die Entscheidung des Gerichts, die am 4. Juni veröffentlicht wurde, fiel sehr knapp mit fünf zu vier Stimmen der Richter aus. Vier Richter hatten in einem Sondervotum geschrieben, die Erstellung und Herausgabe einer Liste mit den häufigsten Vornamen von Verdächtigen sei dem Senat wegen Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde verfassungsrechtlich verboten.

Die AfD hatte die Frage zu den Vornamen gestellt, weil bei den Verdächtigen in der Polizeistatistik zwar zwischen deutscher und ausländischer Nationalität unterschieden, aber nicht auf einen möglichen Migrationshintergrund bei den deutschen Verdächtigen eingegangen wird. Den wollte die AfD über die Vornamen herausfinden.

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