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Home Finanzen

Selbstständige: Wirtschafts-Identifikationsnummer wird eingeführt

12. Februar 2025
in Finanzen

Selbstständige aufgepasst

Wirtschafts-Identifikationsnummer kommt

Aktualisiert am 12.02.2025 – 10:16 UhrLesedauer: 1 Min.

Vergrößern des Bildes

Wer noch keine Nummer bekommen hat, braucht sich keine Sorgen zu machen: Die Vergabe erfolgt stufenweise und automatisch. (Quelle: Christin Klose/dpa-tmn/dpa-bilder)

Wirtschaftlich tätige Personen erhalten zusätzlich zur Steuer-ID künftig auch eine Wirtschafts-Identifikationsnummer. Was Sie dazu wissen müssen.

Steuerzahler, die einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen, erhalten zusätzlich zu ihrer bisherigen Steuer-Identifikationsnummer auch noch eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.).

Diese Kennziffer soll zur Identifizierung von wirtschaftlich tätigen Personen und Organisationen dienen. Also auch Freiberufler, Selbstständige oder abhängig Beschäftigte mit gewerblicher Nebentätigkeit. Und sie soll die Kommunikation zwischen Unternehmen und Behörden sowie Behörden untereinander vereinfachen. Das teilt der Bund der Steuerzahler unter Verweis auf das zuständige Bundeszentralamt für Steuern mit.

Hintergrund der Vergabe der W-IdNr. soll eine klare Trennung vom betrieblichen und dem privaten Bereich sein. „Steuerzahler müssen jedoch nicht selbständig tätig werden und diese beantragen“, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. „Das Bundeszentralamt für Steuern wird diese auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde vergeben und dem wirtschaftlich Tätigen mitteilen.“

Dabei dürften einige Steuerzahler ihre Nummer bereits bekommen haben. Die Vergabe erfolgt seit dem 1. November in mehreren Stufen und soll für derzeit wirtschaftliche Tätige bis voraussichtlich Ende November 2026 abgeschlossen sein.

Gut zu wissen: Steuerzahler, die ausschließlich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen und keine andere wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, gelten nicht als wirtschaftlich tätig im Sinne der Wirtschafts-Identifikationsnummer. Ihnen wird daher in der Regel keine W-IdNr. zugeteilt. Liegt jedoch neben den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung eine weitere wirtschaftliche Tätigkeit vor, könne eine W-IdNr. erteilt werden, so der Bund der Steuerzahler.

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