Seit mehr als zwei Jahren gibt es einen Streit zwischen der Uefa und den Klubs, die eine Super League gründen wollten. Nun ist eine Grundsatzentscheidung gefallen.
Der Europäische Gerichtshof hat den Super-League-Klubs im Streit mit der Uefa recht gegeben. Grundsätzlich ist die Gründung einer Konkurrenzliga zu Wettbewerben wie der Champions League rechtmäßig.
Die höchste europäische Instanz stufte in ihrem Urteil die Monopolstellung der Uefa sowie des Weltverbandes Fifa als nicht vereinbar mit europäischem Wettbewerbsrecht ein. Damit wäre nach 17-monatigem Verfahren in dieser Hinsicht der Weg für den Start der umstrittenen Milliardenliga frei.
Der EuGH stellte einen „Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung“ der zwei großen Fußballverbände fest. Das Urteil steht damit im Gegensatz zum Schlussantrag des Generalanwalts Athanasios Rantos. Dieser hatte beinhaltet, dass die Super League ihren eigenen Betrieb grundsätzlich starten dürfe, aber keine gleichzeitige Teilnahme an den Wettbewerben der Verbände ohne deren Zustimmung einfordern könne. Diesen zweiten Teil kippten die 15 Richter der Großen Kammer am Donnerstag und machten den Treibern Hoffnung.
Damit müssen neue Wettbewerbe nicht mehr durch die beiden Verbände genehmigt werden. Zudem ist die Androhung von Sanktionen durch die Uefa für Klubs, die an einer Super League teilnehmen wollen, nicht rechtskonform.
Wer hinter der Klage steckte
Ursprünglich hatten im April 2021 zwölf internationale Topklubs geplant, eine Super League zu gründen. Deutsche Teams waren dabei nicht vertreten. Es handelte sich um sechs Klubs aus England (Manchester City, Manchester United, Liverpool FC, Chelsea FC, Tottenham Hotspur, Arsenal FC), drei Klubs aus Spanien (Real Madrid, Atlético Madrid, FC Barcelona) sowie drei Klubs aus Italien (Juventus Turin, Inter Mailand, AC Mailand).
Nachdem sowohl die Uefa als in Teilen auch die nationalen Ligen mit Sanktionen gedroht hatten, traten neun der Vereine wieder aus. In der Super League waren nur noch Real Madrid, Juventus Turin und der FC Barcelona vertreten. Die drei Klubs klagten gegen die Androhung eben jener Strafen und wurden dabei von der Vermarktungsagentur A22 unterstützt.
Nun bekamen die Kläger recht. Da es in der Auseinandersetzung nicht nur um kartellrechtliche Fragen geht, könnte in einem anderen Bereich eine Gegenklage von Uefa und Fifa folgen.