Eine Privathaftpflicht schützt vor hohen Kosten, wenn Dritte zu Schaden kommen. Doch das gilt nur, wenn Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Versicherung melden.
Es kann jeden treffen: Man passt nur für einen Moment nicht auf und schon ergießt sich der Kaffee aus der umgestoßenen Tasse über das Handy des Arbeitskollegen. Ergebnis: zerstört. Ein klassischer Fall, in dem Sie sich an Ihre Haftpflichtversicherung wenden können. Doch wie lange hat man eigentlich Zeit, um seiner Haftpflichtversicherung einen Schaden zu melden?
In den meisten Fällen gilt: je früher, desto besser. Sobald Ihnen ein Schaden bekannt wird, sollten Sie diesen Ihrer Versicherung melden. Werfen Sie zur Sicherheit einen Blick in Ihren Vertrag, ob die Versicherung eine bestimmte Frist festgelegt hat. Oft heißt es dort lediglich, dass Sie einen Haftpflichtschaden „unverzüglich oder ohne schuldhafte Verzögerung“ melden müssen.
Haftpflichtschaden melden: eine Woche als Richtwert
Das ist kein rechtlich eindeutiger Code für eine genaue Anzahl an Tagen. In der Regel erfüllen Sie aber Ihre Pflicht, wenn Sie den Schaden innerhalb einer Woche bei Ihrer Haftpflichtversicherung melden. Andernfalls riskieren Sie, dass die Versicherung sich weigert, den Schaden zu regulieren oder Ihnen nur eine geringe Entschädigung zahlt.
Sie tun sich allerdings ohnehin einen Gefallen, wenn Sie die Frist nicht bis auf den letzten Tag ausreizen. Denn je eher die Versicherung vom Schaden erfährt, desto schneller wird sie die Sache regeln können. Und desto rascher erhält der Geschädigte sein Geld – was auch Sie wieder ruhiger schlafen lassen dürfte. Lesen Sie hier, wie Sie bei der Schadensmeldung genau vorgehen.
Es gibt aber durchaus Gründe, die es rechtfertigen, den Schaden erst später zu melden. Das gilt zum Beispiel, wenn Sie kurz nach dem Vorfall selbst einen Unfall erleiden und daraufhin länger im Krankenhaus behandelt werden müssen. Haben Sie aus weniger gravierenden Gründen keine Zeit, den Schaden detailliert zu melden, sollten Sie Ihre Haftpflichtversicherung zumindest kurz telefonisch oder per E-Mail darüber informieren, dass Sie die ausführliche Schadensmeldung nachreichen.