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Rückruf für Volvo XC60 mit Diesel: Fahrverbot droht

3. Juli 2025
in Auto

1.700 Autos in Deutschland betroffen

Fahrverbot droht: Rückruf bei beliebtem Volvo


03.07.2025 – 11:58 UhrLesedauer: 2 Min.

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Volvo XC60: Das SUV ist das meistverkaufte Modell der Unternehmensgeschichte. (Quelle: Copyright: xeveryonenskx via ima/imago)

Das Kraftfahrt-Bundesamt zwingt Volvo zum Rückruf von Dieselmodellen des XC60. Doch das Unternehmen wehrt sich.

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat einen verpflichtenden Rückruf für knapp 1.700 Fahrzeuge des Volvo XC60 angeordnet. Betroffen sind Modelle mit einer Erstzulassung zwischen März 2011 und April 2013, wie die Behörde mitteilt.

Grund ist eine unzulässige Abschalteinrichtung, die die Wirksamkeit der Abgasreinigung abhängig von der Außentemperatur verringert: Laut KBA wird bei den betroffenen Fahrzeugen die Abgasrückführung außerhalb eines Temperaturfensters von 15 bis 30 Grad Celsius fast vollständig abgeschaltet. Damit steigt der Ausstoß von Stickoxiden während der Fahrt erheblich an.

„Der Temperaturbereich wurde so appliziert, dass die Reduzierung den überwiegenden Teil des Jahres erfolgt“, heißt es im Bescheid. Eine solche Praxis stuft die Behörde als unzulässige Abschalteinrichtung ein – und die ist nach Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs verboten.

Die betroffenen Fahrzeuge waren seinerzeit von der spanischen Typgenehmigungsbehörde genehmigt worden, ohne dass das KBA Einwände erhob. Seit 2023 hatte die deutsche Behörde Volvo mehrfach aufgefordert, eine technische Abhilfemaßnahme vorzulegen, bislang jedoch ohne Erfolg. Daher muss der Hersteller nun innerhalb von zwei Monaten alle Halter anschreiben und innerhalb von 16 Monaten eine Lösung präsentieren. Ansonsten können die betroffenen Autos stillgelegt werden.

Volvo selbst sieht sich im Recht und kündigte in „Auto Motor und Sport“ an, Widerspruch gegen die Anordnung einzulegen. „Alle Volvo-Fahrzeuge wurden gemäß den geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften zertifiziert und zugelassen“, erklärte ein Sprecher. Das Unternehmen argumentiert, dass das KBA die nun beanstandete Technologie noch im Jahr 2017 selbst genehmigt habe und dass eine neue Rechtsauslegung nicht rückwirkend angewendet werden dürfe.

Juristisch könnte der Fall für Volvo weitreichende Folgen haben. Der Abgasrechtsexperte Markus Klamert sprach im Magazin „Focus“ davon, dass die Fahrzeuge „illegal“ seien und bei einer Bestätigung der Vorwürfe Stilllegungen drohten. Auch Verbraucheranwalt Marco Rogert warnt vor möglichen Sammelklagen, da vergleichbare Systeme nach dem VW-Skandal bereits von Gerichten als unzulässig eingestuft wurden.

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