Wer auf einer Urlaubsreise einen Behälter mit Ersatztreibstoff im Kofferraum mitführt, muss darauf achten, durch welche Länder er fährt. Denn nicht überall ist das erlaubt.
Viele Autofahrer sorgen sich davor, mit leerem Tank auf einer einsamen Landstraße liegenzubleiben. In aller Regel ist diese Sorge unbegründet. Denn bei moderater Fahrweise können Autos bis zu 1.000 Kilometer und mehr mit einer Tankfüllung zurücklegen.
Dennoch gibt es Autofahrer, die auf Extrasprit angewiesen sind oder Kraftstoff für andere Geräte mitnehmen müssen. Was Sie dabei beachten sollten.
Zwar dürfen Privatpersonen bis zu 240 Liter Gefahrgut transportieren (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße). Die entzündbaren Flüssigkeiten müssen aber einzelhandelsgerecht abgepackt und für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sein. Jeder einzelne Behälter darf nicht mehr als 60 Liter fassen.
Bei Fahrten ins Ausland müssen Sie die jeweiligen Zoll- und Straßenverkehrsvorschriften beachten. In einigen Ländern ist das Mitnehmen von Reservekanistern generell verboten. Dazu gehören unter anderem die folgenden Länder:
Informieren Sie sich im Voraus über die spezifischen Bestimmungen Ihres Reiseziels.
Aus Sicherheitsgründen empfiehlt es sich, bei Urlaubsfahrten maximal einen handelsüblichen Reservekanister mit einem Fassungsvermögen von fünf bis zehn Litern mitzunehmen. Der Kanister muss im Kofferraum so gesichert werden, dass er auch bei einer Vollbremsung oder einem plötzlichen Ausweichmanöver nicht verrutschen oder umfallen kann. Hierzu empfehlen sich Spanngurte oder Spannbänder.