Eine Trennung wird noch schwerer, wenn Sie sich Sorgen über Ihren Rentenanspruch machen. Wir erklären, was nach danach mit Ihren Rentenpunkten passiert.
Das Wichtigste im Überblick
Wenn die Liebe zerbricht, ist das emotional aufwühlend. Doch immerhin ist für alles, was im Anschluss potenziell mit der Altersvorsorge zusammenhängt, gesetzlich gesorgt. Wir zeigen Ihnen, was mit Ihren Rentenpunkten bei einer Scheidung passiert und wer nach der Trennung besser und wer schlechter dasteht.
Wie wird die Rente bei Scheidung aufgeteilt?
Bei einer Scheidung kommt es zum sogenannten Versorgungsausgleich. Er regelt, dass alle Rentenansprüche, die Sie während Ihrer Ehe oder Lebenspartnerschaft erworben haben, fair unter Ihnen beiden geteilt werden.
Nach einer Trennung machen Sie halbe-halbe. Das heißt: Die Anteile der Rentenpunkte, die beide Partner im Laufe der Ehe gesammelt haben, werden addiert und je zur Hälfte geteilt. Wie das konkret aussieht, zeigt Ihnen die Beispielrechnung im folgenden Abschnitt.
Wie werden die Rentenpunkte bei Scheidung berechnet?
Wie viele Rentenpunkte Ihnen nach einer Scheidung jeweils zustehen, können Sie ganz einfach berechnen.
- Beispiel: Nehmen wir an, Sie selbst haben zu Beginn der Ehe oder Lebenspartnerschaft bereits 20 Rentenpunkte angehäuft und steigern diese bis zum Zeitpunkt des Scheidungsantrags auf 40 Punkte. Ihr Partner ist mit 25 Rentenpunkten in die Ehe gestartet und hat diesen Wert im selben Zeitraum auf 50 erhöht. Sie haben also 20 Rentenpunkte hinzuverdient und Ihr Partner 25. Von diesem Zugewinn muss jeder von Ihnen die Hälfte an den anderen abtreten. Bei Ihnen wären das also 10 Rentenpunkte, bei Ihrem Partner 12,5. Damit stehen Sie nach der Scheidung bei 42,5 Rentenpunkten – 2,5 Punkte besser als zuvor – und Ihr Partner bei 47,5 – 2,5 Punkte schlechter als zuvor.
Wann werden Rentenpunkte nach Scheidung übertragen?
Rentenpunkte werden bereits während des Scheidungsprozesses übertragen – nicht erst beim Eintritt ins Rentenalter. Dabei wird die sogenannte interne Teilung angewendet. Der Ausgleich erfolgt also innerhalb einer und derselben Versicherung – der gesetzlichen Rentenversicherung.
Ihre erworbenen und abgegebenen Rentenpunkte werden jeweils auf dem Entgeltpunkte-Konto verrechnet. Hat einer der Partner noch gar keine eigenen Rentenpunkte gesammelt und daher auch noch kein Konto bei der Deutschen Rentenversicherung, richtet der Versorgungsträger eines für Sie ein.
Gut zu wissen: Lassen Sie sich nach weniger als drei Jahren Ehe scheiden, entfällt der Versorgungsausgleich, sofern Sie ihn nicht ausdrücklich und auf Antrag verlangen. Die Rentenpunkte werden dann also nicht geteilt.
Welche Rentenansprüche hat mein geschiedener Partner noch?
Auch eine Hinterbliebenenrente („Witwenrente“) können Sie trotz Scheidung bekommen – wenn Ihre Ehe vor dem 1. Juli 1977 geschieden wurde und Sie selbst nicht wieder geheiratet haben, solange Ihr Ex-Partner noch lebte.