Im Januar ändert sich für Verbraucher traditionell mehr als in anderen Monaten. Wir zeigen die wichtigsten neuen Regeln im Überblick.
Das Wichtigste im Überblick
Neues Jahr, neue Gesetze: Der Januar strotzt vor Änderungen. Mal gelten sie für jeden, mal nur für bestimmte Gruppen wie Arbeitnehmer, Eltern oder Vermieter. So oder so – die meisten Regeln bringen Ihnen mehr Geld. Es lohnt sich also, über sie Bescheid zu wissen. Ein Überblick.
Grundfreibetrag
Steuertarif flacht ab
Sobald Sie den Grundfreibetrag überschreiten, fällt Einkommensteuer an. Ab Januar steigt der Steuersatz dabei allerdings langsamer an als im Vorjahr, da der Gesetzgeber wieder die Inflationsrate berücksichtigt hat. Täte er das nicht, würde die sogenannte kalte Progression zuschlagen und Ihnen brächte eine Gehaltserhöhung sogar weniger im Portemonnaie. Mehr zur kalten Progression lesen Sie hier.
Unterm Strich bedeutet der flachere Steuertarif für Sie also mehr Netto vom Brutto. Der Spitzensteuersatz greift beispielsweise erst ab einem Jahreseinkommen von 66.761 Euro (2023: 62.810 Euro).
Sozialabgaben
Jeden Monat fließt ein Teil Ihres Gehalts in verschiedene Sozialversicherungen, etwa in die Renten- und Krankenversicherung. Ab Januar steigt die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze. Sie regelt, bis zu welcher Einkommenshöhe Sie Beiträge zahlen müssen. Wird sie erhöht, bedeutet das, dass Gutverdiener höhere Sozialabgaben leisten müssen.
2024 sollen in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung Beiträge bis zu einem Betrag von 7.550 Euro pro Monat im Westen und 7.450 Euro im Osten fällig werden. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung soll bundeseinheitlich auf 5.175 Euro pro Monat steigen.
Soli-Freigrenze
Der Solidaritätszuschlag wird mittlerweile nur noch ab einem bestimmten Einkommen und auf Kapitalerträge erhoben. Beim Einkommen steigt die Freigrenze ab Januar: Erst wenn Sie mindestens 68.413 Euro im Jahr versteuern müssen, fällt für Sie der Soli an. Bei zusammenveranlagten Partnern liegt die Grenze bei 136.824 Euro.
Kinderfreibetrag
Wer Kinder hat, kann sich über einen höheren Kinderfreibetrag freuen. 2024 liegt er pro Elternteil bei 3.192 Euro (2023: 3.012 Euro). Der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf bleibt unverändert bei 2.928 Euro.
Unterhaltshöchstbetrag
Zahlen Sie Unterhaltsleistungen, können Sie diese als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Der Höchstbetrag dafür wird ab Januar analog zum Grundfreibetrag angehoben. Er beträgt dann ebenfalls 11.604 Euro.
Bürgergeld
Was früher Hartz IV war, ist seit 2023 Bürgergeld – und wird ab Januar 2024 steigen. So erhöht sich der Regelbedarf für erwachsene Alleinstehende von 502 Euro auf 563 Euro. Volljährige Partner erhalten statt 451 Euro dann 506 Euro. Und auch für Kinder wird das Bürgergeld angehoben – je nach Alter um 39 Euro (0 bis 5 Jahre), 42 Euro (6 bis 13 Jahre) oder 51 Euro (14 bis 17 Jahre). Mehr zur Bürgergelderhöhung ab 2024 lesen Sie hier.
Mindestlohn
Auch der Mindestlohn steigt im kommenden Jahr – von bisher 12 Euro pro Stunde auf 12,41 Euro. Bei seiner Einführung im Jahr 2015 betrug er noch 8,50 Euro (mehr dazu hier). Das bedeutet auch Änderungen für Minijobber. Da der Mindestlohn auch für sie gilt, steigt ihre monatliche Entgeltgrenze. Der 520-Euro-Job wird dann zum 538-Euro-Job. Wer mehr verdient, gilt nicht mehr als Minijobber und muss Sozialabgaben leisten. Lesen Sie hier, was einen Minijob von Teilzeitarbeit unterscheidet.