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Reiseversicherung und Reisewarnung: Was Urlauber wissen müssen

28. Mai 2025
in Leben

Wann es teuer werden kann

Reiseversicherung und Reisewarnung: Was ist abgedeckt?


28.05.2025 – 08:14 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Man ist schon fast auf dem Weg – und plötzlich kommt die Reisewarnung. Was nun? (Quelle: IMAGO/Holly D Photography/imago)

Sie haben eine Reisewarnung für Ihr Urlaubsland erhalten? Nicht jede Versicherung springt automatisch bei Reiserücktritt ein. Worauf Sie schon vor Abschluss achten sollten.

Reisen ist für viele die schönste Zeit im Jahr – doch können unerwartete Ereignisse wie Reisewarnungen oder Naturkatastrophen die Urlaubsfreude trüben.

Eine Reiseversicherung soll dann helfen, finanzielle Risiken abzufedern. Doch wann genau zahlt sie eigentlich? Und reicht eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes aus, um kostenlos vom Reisevertrag zurückzutreten?

Die Reiseversicherung kann in vielen Fällen finanziellen Schutz bieten, etwa wenn Sie Ihre Reise krankheitsbedingt absagen müssen oder unvorhergesehene Ereignisse eintreten. Besonders relevant sind Situationen wie Unfälle, schwere Erkrankungen, aber auch Naturkatastrophen oder terroristische Anschläge am Urlaubsort.

Doch gilt das auch, wenn eine Reisewarnung vom Auswärtigen Amt vorliegt? Wichtig zu wissen: Eine solche Reisewarnung ist keine automatische Freikarte für eine kostenfreie Stornierung. Entscheidend ist vielmehr, ob „unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände“ am Reiseziel vorliegen, die eine sichere Durchführung der Reise unmöglich machen. Das regelt § 651h Absatz 3 BGB. Zu diesen Umständen zählen Krieg, Terrorismus, schwere Naturkatastrophen oder ein Ausbruch gefährlicher Krankheiten.

Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, kann die Reise ohne Zahlung einer Stornogebühr abgesagt werden. Allerdings ist dies keine Entscheidung, die das Auswärtige Amt trifft, sondern eine rechtliche Frage, die im Einzelfall geklärt werden muss. Urlauber sollten sich deshalb immer direkt an ihren Reiseveranstalter wenden und gegebenenfalls eine rechtliche Beratung einholen.

Ein weiterer wichtiger Punkt: Die Reiseversicherung erstattet in der Regel nur dann, wenn die Ursache der Stornierung unter die versicherten Risiken fällt. Manche Versicherungen schließen Fälle ausdrücklich aus, in denen die Stornierung nur wegen einer allgemeinen Reisewarnung erfolgt. Es lohnt sich also, die Bedingungen genau zu prüfen.

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