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Reisekrankenversicherung per Kreditkarte: Diese Risiken bestehen

3. Juli 2025
in Finanzen

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Jeden Tag beantwortet die t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um den Auslandskrankenschutz einer Kreditkarte.

Ein Sturz beim Wandern, ein Unfall mit dem Mietwagen oder plötzlich starke Bauchschmerzen: Muss eine Krankheit oder Verletzung im Urlaub behandelt werden, kann das schnell teuer werden. Viele Reisende wiegen sich aber in Sicherheit: Denn die Kreditkarte liefert den Auslandskrankenschutz gleich mit. Doch, so wollte ein t-online-Leser nun wissen: „Reicht dieser Schutz per Kreditkarte eigentlich aus? Oder braucht es eine andere Absicherung?“

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Was bietet die Auslandskrankenversicherung über Kreditkarten?

Viele Kreditkartenanbieter werben damit, dass ein Auslandskrankenschutz in ihrer Karte enthalten ist. Die Idee dahinter: Wer mit der Kreditkarte bezahlt, soll gleichzeitig einen Reiseschutz nutzen können – oft ohne zusätzliche Kosten. Doch so einfach ist es nicht, sagt Elke Weidenbach, Finanzexpertin von der Verbraucherzentrale NRW.

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Die Versicherungen sind meist Teil sogenannter Gruppenverträge, die die Kreditkartenunternehmen mit Versicherern abgeschlossen haben. Diese speziell ausgehandelten Versicherungsverträge gelten dann pauschal für alle Kreditkarteninhaber eines bestimmten Kartentyps (z. B. Goldkarte, Premiumkarte).

Ob und in welchem Umfang der Schutz greife, hänge Weidenbach zufolge von mehreren Bedingungen ab. So setzen manche Anbieter beispielsweise Altersgrenzen für den Reisekrankenschutz und den Rücktransport. Ab 75 Jahren greifen die Versicherungen dann nicht mehr.

Grundsätzlich gilt bei Kreditkarten der Leitsatz: „You get what you pay for“. Das heißt: Sie bekommen das, wofür Sie bezahlt haben. Bei Premium-Karten wie dem Barclays Platinum Double oder der American Express Gold Card werden beispielsweise mitreisende Familienmitglieder mit versichert. Günstigere Modelle bieten diesen Vorteil nicht.

  • Lesen Sie auch: Warum eine Auslandskrankenversicherung so wichtig ist

Verbraucherschützer raten dazu, vor einer Auslandsreise stets zu prüfen, welche Leistungen durch die Kreditkartenversicherung konkret abgedeckt sind. So schließen manche Policen etwa psychotherapeutische Behandlungen aus oder zahlten nur für medizinisch notwendige, nicht aber für medizinisch sinnvolle Rücktransporte.

Der Unterschied kann im Ernstfall darüber entscheiden, ob Patienten überhaupt zurück nach Deutschland gebracht werden. Mit medizinisch sinnvollen Rücktransporten werden auch Fälle abgedeckt, in denen Patienten in Deutschland schlicht besser behandelt werden können. Auch Selbstbeteiligungen seien bei Auslandskrankenversicherungen über Kreditkarten keine Seltenheit.

Ein wichtiger Punkt ist zudem die sogenannte Aktivierungsklausel: Der Versicherungsschutz gilt häufig nur dann, wenn Sie die Reise oder bestimmte Reisekosten – etwa den Flug oder die Unterkunft – komplett oder teilweise mit der Kreditkarte bezahlt haben.

Ein Fall aus der Praxis zeigt, wie wichtig die richtige Benutzung der Kreditkarte ist. Nach einem USA-Urlaub erkrankte eine Frau schwer, woraufhin ihre Familie Klage einreichte, weil die Reisekrankenversicherung die Behandlungskosten nicht übernehmen wollte – der Flug war nicht mit der Kreditkarte des Mannes bezahlt worden, an die der Versicherungsschutz gekoppelt war.

Das Oberlandesgericht Bremen entschied, dass diese vertragliche Bedingung weder überraschend noch intransparent sei. Damit wies es die Berufung des Klägers ab, da die Vertragsbedingungen klar formuliert waren. Die Versicherung galt nur, wenn die Reise mit der genannten Karte bezahlt wurde.

„Viele Verbraucher verlassen sich auf die Kreditkarte, weil sie glauben, das reiche völlig aus“, sagt Versicherungsexpertin Weidenbach. Doch die Policen seien oft stark eingeschränkt. Für eine Einzelperson sei eine separate Reisekrankenversicherung oft deutlich günstiger – und der Leistungsumfang meist besser.

Eine Einzelperson zahlt beispielsweise bei einer eigenständigen Auslandskrankenversicherung oft nur zwischen 10 und 30 Euro pro Jahr. Familien können sich meist schon ab etwa 20 bis 40 Euro absichern. Der Vorteil: Diese Policen gelten weltweit und unabhängig davon, wie die Reise bezahlt wurde.

Die Leistungen beinhalteten wichtige Punkte wie die Kostenübernahme für ambulante und stationäre Behandlungen, Medikamente, Operationen oder auch den Rücktransport nach Deutschland, sobald dieser medizinisch sinnvoll ist.

Wer den Auslandskrankenschutz über die Kreditkarte abdecken möchte, kauft in der Regel immer auch eine Reiserücktrittsversicherung mit – diese beiden Versicherungen sind Teil des Basisschutzes bei Kreditkarten. Premium- oder Gold-Kreditkarten, etwa die American Express Platinum oder die Kreditkarte Platinum Double von Barclays, kommen mit einem noch größeren Versicherungspaket – etwa für Reisegepäck, Unfall, Mietwagenhaftpflicht oder Rechtsschutz. Die Jahresgebühr beträgt dann oft zwischen 120 und 720 Euro – dabei besitzen viele Reisende bereits andere Verträge, die diese Leistungen abdecken.

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