Er finde es „beklagenswert und falsch“, dass sehr viele Länder nun nicht von der Hotspot-Regel Gebrauch machten, in denen er selbst dies angemessen gefunden hätte. „Eine rechtliche Unsicherheit kann ich hier schlicht nicht erkennen“, betonte Lauterbach. Eine drohende Überlastung des Gesundheitswesens als Voraussetzung sei begründbar und könne mit Kriterien zu den Kliniken hergeleitet werden. Er sei fest davon überzeugt, dass entsprechende Regelungen in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern rechtlich Bestand haben würden.
Nur die beiden Länder wenden vorerst die Regel an, die in regionalen Hotspots mehr Auflagen mit Maskenpflichten und Zugangsregeln erlaubt, wenn das Landesparlament für diese eine kritische Lage feststellt. Zahlreiche Länder hatten darauf verwiesen, dass eine Anwendung wegen zu unsicherer rechtlicher Vorgaben im Bundesgesetz nicht möglich sei.
Lauterbach kündigte Vorschläge seines Ministeriums und des Robert Koch-Instituts (RKI) zu erneuten Änderungen bei den Quarantäne- und Isolationsregeln an, die an die Länder geschickt werden sollen. Die jetzigen Vorgaben zur Dauer von Absonderungen seien in der jetzigen Omikron-Welle mit vielen Infektionen nicht wirklich praktikabel. Es gehe darum, dies pragmatisch zu lösen. Ziel sei, dass man mit einer neuen Regelung in der nächsten Woche arbeiten könne.