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Promillegrenze auf dem Fahrrad: Das ist erlaubt

26. Januar 2024
in Auto

Fahrrad fahren nach dem Alkoholtrinken: Auch dann drohen hohe Strafen und sogar der Führerschein steht auf dem Spiel.

Das Wichtigste im Überblick


Für viele Radfahrer ist Alkohol nach einer Feier oder einem Event keine Seltenheit. Aber auch auf dem Fahrrad gibt es Promillegrenzen und harte Strafen.

Welche Promillegrenze gilt auf dem Fahrrad?

Das Limit fürs absolute Fahrverbot liegt hier mit 1,6 Promille zwar deutlich höher als beim Auto (0,5 Promille). Doch wer auffällig – etwa in Schlangenlinien – radelt oder einen Unfall verursacht, muss schon bei einem Blutalkoholgehalt ab 0,3 Promille mit einer Strafanzeige rechnen. Es folgen Geldstrafen und Punkte. Und es kann sogar noch unangenehmer werden.

Unter Umständen zum Idiotentest

Ab einem Promillewert von 1,6 gelten Radler als absolut fahruntauglich. Wer trotz dieser Fahruntüchtigkeit radelt, riskiert harte Konsequenzen: Dann gibt es drei Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe, die nach dem Einkommen gestaffelt wird. Außerdem ist eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) fällig, bei der ein Führerscheinverlust droht. Dabei kann Ihnen auch verboten werden, künftig ein Fahrrad zu benutzen.

Welche Promillegrenze gilt in der Probezeit?

Für Führerscheinneulinge gelten strengere Regeln als für erfahrenere Verkehrsteilnehmer. In der zweijährigen Probezeit beziehungsweise bis zum Alter von 21 Jahren dürfen Sie deshalb nur mit 0,0 Promille ein Kfz steuern. Sonst ist die Fahrerlaubnis dahin. Auf dem Fahrrad gilt für Fahranfänger aber keine Sonderregelung: Die Alkoholgrenze ist für Sie dieselbe wie für alle anderen Radfahrer.

Die wichtigsten Bußgelder für Radfahrer

Tatbestand Bußgeld
Fahrrad ohne Licht bzw. defektes Licht 20 Euro
Beschilderten Radweg nicht benutzt ab 20 Euro
Beschilderten Radweg in falscher Richtung befahren ab 20 Euro
Rechtsfahrgebot missachtet ab 15 Euro
Unerlaubtes Fahrradfahren auf dem Gehweg 55 Euro
Nebeneinander Rad fahren und dadurch andere behindern ab 20 Euro
Freihändig fahren 5 Euro
Falsch in die Einbahnstraße einfahren ab 20 Euro
Fehlende Klingel / defekte Bremse 15 bis 25 Euro

Welche Promillegrenzen gelten für Autofahrer?

Den Restalkoholwert bedenken

Übrigens: Selbst am Tag nach einem längeren Abend sollten Sie Ihre Fahrtauglichkeit überdenken. Denn gerade einmal 0,1 bis 0,15 Promille vom Blutalkohol baut der Körper pro Stunde ab.

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