Zuerst wollte sich die Polizei nicht äußern. Jetzt bestätigt sie t-online-Recherchen, dass sie die Anzeige gegen den Todesschützen nicht an die Waffenbehörde weitergeleitet hat.
Die Waffenbehörde im Landkreis Rotenburg-Wümme wusste nichts von der Gefahr, die vom Todesschützen Tobias G. ausging. Das bestätigt die Polizei t-online auf Anfrage. Demnach hätten den Polizeibeamten der Waffenbehörde nicht weitergegeben, dass die Ex-Partnerin Anzeige wegen Bedrohung gegen Tobias G. erstattet hatte.
Der 32-jährige Soldat Tobias G. hat am vergangenen Wochenende mutmaßlich vier Menschen erschossen. Den 30 Jahre alten Freund seiner Ex-Partnerin, dessen 55-jährige Mutter sowie eine 33-jährige Freundin seiner Ex und deren drei Jahre alte Tochter. Er stellte sich nach der Tat in einer Bundeswehrkaserne.
Polizei bestätigt den ausgebliebenen Hinweis
Wäre die Waffenbehörde über diese Anzeige in Kenntnis gesetzt worden, hätte sie die Möglichkeit gehabt, Tobias G. nach Paragraf 41 des Waffengesetzes die Waffen zu entziehen. Der Vierfachmord hätte also möglicherweise verhindert werden können.
t-online berichtete als erstes Medium darüber, dass die Waffenbehörde keinen Hinweis von der Polizei erhalten hatte. Die Polizei wollte sich auf Anfrage von t-online zunächst nicht zu dem Vorwurf äußern, bestätigte dann aber gestern dem NDR Niedersachsen, dass die Anzeige nicht an die Waffenbehörde gemeldet wurde.
Interne Ermittlungen
Die Polizei hatte wenige Tage vor dem Vierfachmord die Anzeige der Ex-Partnerin und ihres neuen Freundes aufgenommen und auch eine Gefährderansprache mit dem späteren Täter geführt. Jedoch ohne Konsequenzen zu ziehen und ihm die Waffen wegzunehmen. Vielmehr hatte sie die Namen der Anzeigenden genannt und sie damit offenbar in Gefahr gebracht.
Die Polizei in Rotenburg (Wümme) teilte t-online mit, dass die „innerpolizeilichen Abläufe im Vorfeld der Tat einer Betrachtung unterzogen“ werden.