Das Zeigen von Israelflaggen stelle offensichtlich keinen Verstoß gegen die Rechtsordnung dar. Sein Protest sei im Rahmen der von Grundgesetz und Versammlungsgesetz vorgesehenen Auseinandersetzung von Meinungen erfolgt. Sein Mittel, das Zeigen der Fahne, habe auch nicht auf die Behinderung der anderen Versammlung abgezielt. Damit habe er nicht gegen das Störungsverbot verstoßen.
Eine mögliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit bestand – nicht durch den einen Mann mit Fahne, sondern durch die aufgebrachten Teilnehmer der propalästinensischen Versammlung. Die Polizei könne Maßnahmen gegen Dritte aber nur verhängen, wenn von ihnen die Gefahr ausgehe. Da sich die Person mit Israel-Fahne rechtmäßig verhalten habe, habe er nicht als „Verhaltensstörer“ in Haftung genommen werden dürfen.
Der Mann habe sich in der Situation in Gefahr befunden. Es wäre aber entsprechend dem Polizeigesetz möglich gewesen, Maßnahmen gegen die zu ergreifen, die dafür verantwortlich waren und die Gefahr abzuwehren: Polizeikette, Platzverweis und deren Durchsetzung gegen Störer aus den Reihen der Versammlung.
Das Problem ist nicht neu: 2009 hatte bundesweit Diskussionen ausgelöst, dass die Polizei in Duisburg in eine Wohnung eingedrungen war und zwei an der äußeren Hauswand angebrachte Israelflaggen entfernt hatte. Vor dem Haus hatten die Teilnehmer einer Demonstration der islamistischen Millî Görüş-Bewegung getobt und Gegenstände geworfen und dann das Entfernen der Flagge bejubelt. Der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, nannte es danach „unerträglich, wenn in Deutschland Islamisten polizeiliches Handeln bestimmen“. Ein vom NRW-Innenministerium beauftragter Gutachter kam jedoch später zu dem Schluss, dass das Eindringen und die Sicherstellung der Israelflaggen rechtmäßig waren, wie das Portal „Der Westen“ berichtete.
In jedem Fall sind Maßnahmen zum Schutz der Gefahrenabwehr für Israelsympathisanten die Variante, die mit erheblich mehr Aufwand und Risiko für die Polizei verbunden ist.
Was das heißt, bekommt Karoline Preisler oft hautnah mit: „Die Beamten sind manchmal überhaupt nicht begeistert“, sagt die ehemalige FDP-Politikerin. „Ich bedeute für sie zusätzlichen Aufwand.“ Preißler ist wahrscheinlich Deutschlands bekanntestes Gesicht auf Pro-Palästina-Kundgebungen, nachdem sie schon an mehr als 100 teilgenommen hat. Dabei wird sie angefeindet, beleidigt und angegriffen, fühlt sich aber gut beschützt von der Polizei. „Die weiß auch, wenn mir was passiert, stehen am nächsten Tag 20 Frauen da.“