• Datenschutz-Bestimmungen
  • Kontakt Formular
  • Protokolldateien
  • Redaktionelle Richtlinien
  • Über uns
Samstag, Juli 12, 2025
NEWSLETTER
Deutsch City
  • Deutschland
  • Politik
  • Welt
  • Digital
  • Finanzen
  • Leben
  • Panorama
  • Sport
  • Auto
  • Mehr
    • Gesundheit
    • Unterhaltung
    • Webgeschichten
    • Redakteurfavoriten
    • Pressemitteilung
No Result
View All Result
  • Deutschland
  • Politik
  • Welt
  • Digital
  • Finanzen
  • Leben
  • Panorama
  • Sport
  • Auto
  • Mehr
    • Gesundheit
    • Unterhaltung
    • Webgeschichten
    • Redakteurfavoriten
    • Pressemitteilung
No Result
View All Result
Deutsch City
Home Auto

Pinkelpause im Stau auf der Autobahn: Ist das erlaubt?

6. Juni 2025
in Auto

Das gilt bei Stillstand

Pinkelpause im Stau auf der Autobahn: Was ist erlaubt?


Aktualisiert am 06.06.2025 – 12:59 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Keine Rettung in Sicht: Auch wer dringend zur Toilette muss, darf die Autobahn nicht betreten. (Symbolbild) (Quelle: SolisImages/getty-images-bilder)

Manchmal gehts nicht anders: Wenn im Stau die Blase drückt, hilft nur noch der Sprung ins Gebüsch. Aber darf man das Auto überhaupt verlassen?

Die Situation ist mehr als unangenehm: Im dichten Verkehr auf der Autobahn meldet sich plötzlich die Blase. Doch die nächste Raststätte ist weit entfernt. Darf man dann einfach aussteigen und sich am Straßenrand erleichtern?

Die klare Antwort lautet: Nein, das ist nicht erlaubt! Das Betreten der Fahrbahn einer Autobahn ist grundsätzlich verboten – egal ob im fließenden Verkehr oder im Stau. Wer dennoch aussteigt, muss mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro rechnen.

Einzige Ausnahme ist eine Fahrzeugpanne. Dann darf und soll man das Fahrzeug verlassen und sich hinter der Leitplanke in Sicherheit bringen.

Wer trotz Verbot im Stau für eine Pinkelpause aussteigt, riskiert unter Umständen ein deutlich höheres Bußgeld. Lässt man das Auto einfach auf der Fahrbahn stehen, kann das als unerlaubtes Halten auf der Autobahn gewertet werden – Kostenpunkt laut Bußgeldkatalog: 35 Euro.

Noch teurer wird es, wenn das Auto länger als drei Minuten den fließenden Verkehr behindert. Dann gilt das rechtlich als Parken und wird mit 70 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet.

Schließlich ist auch das Urinieren am Straßenrand oder in Büschen eine Ordnungswidrigkeit und kann je nach Kommune mit einem Bußgeld in unterschiedlicher Höhe geahndet werden. Eine Notdurft stellt in der Regel keinen rechtfertigenden Notstand dar.

Wer häufiger unter Blasenschwäche leidet, kann als Alternative über die Anschaffung eines mobilen Taschen-WCs nachdenken. Diese Einwegtoiletten fangen den Urin in einem verschließbaren Beutel auf und können diskret entsorgt werden.

Am besten ist es aber, rechtzeitig die nächste Raststätte oder den nächsten Parkplatz anzusteuern. In den meisten Fällen löst sich ein Stau nach einiger Zeit ohnehin wieder auf. Defensives Fahren und etwas Geduld sind dann der beste Rat.

Next Post

Trennung von Nikola Glumac – ist Gewalt der Grund?

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Datenschutz-Bestimmungen
  • Kontakt Formular
  • Protokolldateien
  • Redaktionelle Richtlinien
  • Über uns

Urheberrecht ©️ Alle Rechte vorbehalten | Deutsch City.

No Result
View All Result
  • Deutschland
  • Politik
  • Welt
  • Digital
  • Finanzen
  • Leben
  • Panorama
  • Sport
  • Auto
  • Mehr
    • Gesundheit
    • Unterhaltung
    • Webgeschichten
    • Redakteurfavoriten
    • Pressemitteilung

Urheberrecht ©️ Alle Rechte vorbehalten | Deutsch City.